zurück zur Übersicht Private Pferdehaltung 09.05.2023 von Heike L. Hallo, wir haben eine private Pferdehaltung - 5 Pferde in Offenstallhaltung. Unser Nachbar hat sich jetzt beim zuständigen Landratsamt über die Pferdehaltung beschwert. Allerdings haben wir unsere Stallungen und die Paddocks sowie die Mistlege und den Reitplatz vor 13 Jahren ordnungsgemäß beantragt und eine entsprechende Baugenehmigung / Nutzungsänderung vom Amt erhalten. Dies wurde entsprechend so abgenommen und auch besagter Nachbar hat damals seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mitarbeiter des Landratsamtes hat jetzt nach einer Vorortkontrolle angekündigt, die Beschwerde des Nachbarn an den Emmissionsschutz weiterzuleiten. Ich frage mich nun, ob es nach 13 Jahren ohne irgendwelche Beschwerden wirklich möglich ist, die Erlaubnis zur Pferdehaltung nachträglich quasi rückgängig zu machen, schließlich muss eine erteilte Baugenehmigung doch für uns auch Rechtssicherheit bieten. Und gibt es nicht auch einen Bestandsschutz? Wir wohnen in einem ländlich/dörflich geprägten Ortsteil, die Nachbarn gegenüber halten Alpakas und in quasi jedem anderen Ortsteil gibt es ebenfalls private Pferdehaltung. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sollten Sie am Besten nicht mehr selbst mit den Behörden kommunizieren, sondern sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden, um die notwendige Akteneinsicht zu erhalten. Anhand des Akteninhalts kann dann entschieden werden, ob und welche rechtlichen Schritte möglich bzw. sinnvoll sind, sei es, dass Vorwürfe des Nachbarn entkräftet oder richtig gestellt werden können und auch um zu erfahren, ob es weitere Beschwerden gibt, den Anlass und den konkreten Inhalt der Beschwerde, was der Mitarbeiter als Ergebnis des Ortstermins in der Akte vermerkt hat usw.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sollten Sie am Besten nicht mehr selbst mit den Behörden kommunizieren, sondern sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden, um die notwendige Akteneinsicht zu erhalten. Anhand des Akteninhalts kann dann entschieden werden, ob und welche rechtlichen Schritte möglich bzw. sinnvoll sind, sei es, dass Vorwürfe des Nachbarn entkräftet oder richtig gestellt werden können und auch um zu erfahren, ob es weitere Beschwerden gibt, den Anlass und den konkreten Inhalt der Beschwerde, was der Mitarbeiter als Ergebnis des Ortstermins in der Akte vermerkt hat usw.