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Kater Nioh vermisst seit 8.3.23

von Nadine H.

Ich habe eine Frage und zwar wurde der Kater einer freundin von einer älteren frau durch fressen angelockt und mitgenommen, sie hatte ihn kastrieren lassen und chipen, hat auch nicht nach Besitzer gesucht. Eine Nachbarin von der Frau hatte es dann meiner Freundin gesagt und sie haben die Frau telefonisch dann erreicht und sie meinte sie hätte ihn ins tierheim weg gegeben und es hatte sich rausgestellt das es nicht stimmt und sie hatte den Kater bei sich, dann verlangte sie für alles aber geld. Ich war bei der Abholung mit dabei und es stellte sich raus sie hat 5 weitere Katzen, auf meine frage ob sie mehrere fremde Katzen hat sagte sie nur das es mich nichts angeht, sie wohnt nur ein paar Straßen von mir weg und ich habe den Verdacht das auch mein Kater nioh vielleicht bei ihr sein könnte, ich kann es nicht nachweisen oder kontrollieren da die Frau sehr abweisend ist und meinem Eindruck entsprechend sich ertappt füllte, kann man da was machen, das man die katzen bei ihr kontrolliert oder gibt es Stellen wo man sich hin wenden kann die sowas machen? Mfg und danke im voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist dieses geschilderte Verhalten der Dame weit verbreitet und ärgerlich für die Katzenhalter.
 
Eine Behörde oder eine offizielle Stelle , die Sie mit der Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel zu prüfen, ob Ihr Kater dabei ist, beauftragen könnten, gibt es nicht. Da Ihr Verdacht, dass sie ihn  aufgrund der Situation mit dem Kater Ihrer Freundin, jedoch begründet sein könnte, könnten Sie sich z.B. an die örtliche Polizei wenden, den Fall dort schildern und Ihre Vermutung äußern, wobei wichtig ist, dass Sie dies nicht als Tatsache benennen, um keine falsche Anschuldigung auszusprechen. Aus meiner Erfahrung gibt es engagierte Polizisten und Polizistinnen, die die „Katzensammler“ aufsuchen und versuchen, die Situation zu lösen.
 
Ihre Freundin sollte allerdings überlegen eine Strafanzeige zu erstatten und wenn die Frist von drei Monaten noch nicht abgelaufen ist, auch einen Strafantrag stellen, da die bewusst falsche Aussage, sie habe den Kater in ein Tierheim gegeben, zusammen mit der Forderung des Geldbetrages gegen Herausgabe eine Straftat darstellen könnte.
 

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