zurück zur Übersicht Rechtsstreit zwischen ehemaligen Besitzer (Käufer) und der Besitzerin 10.05.2023 von Elise L. Hallo Es geht um meine Hündin. Ihr Besitzer kaufte sie beim Züchter mit Papieren auf Raten. Der Mann wurde verhaftet und musste ins Gefängnis und die Hündin kam dann zu einem Bekannten der sich um sie kümmerte. Er war öffters mit ihr bei mir und Ende 2019 bekam ich einen anruf von einer Bekannten. Die erzählte mir, dass die Hündin bei einer Freundin des Bekannten ist,wo sie zuletzt war und dieser wurde auch verhaftet. Die Hündin wurde innerhalb von zwei Wochen an mehrere Leute gegeben,doch keiner kam zurecht mit der Hündin, da sie sehr verängstigt war. Da ich die Hündin vom dem Erstbesitzer kannte, war ich die einzige der sie vertraute.Daher bat die bekannte mich, ob ich die hündin zu mir nehmen würde(sie würde mit niemandem raus gehen). Ich sagte sofort zu und habe sie abgeholt. Als ich in die Wohnung kam,fand ich die kleine Maus zitternt, ängstlich und geduckt in einer Ecke und sie kam gleich auf mich zu und ich nahm sie sofort mit. Von dem Erstbesitzer ein Kumpel wollte mich unterstützen,was aber nicht geschah. Als die Hündin dann bei mir war,hatte sie vor allem angst und nach ca zwei Wochen musste ich feststellen,dass sie schwanger ist(was mir niemand sagte und sie war aus diesem Grund unterernährt. Die kleine Maus wäre fast gestorben.Sie hatte eine sehr schwere Geburt. Sie war nur Haut und Knochen,hatte kein Fell mehr. Die Babys waren zu groß und haben sie ausgesaugt. Ein Jahr musste ich die Hündin wieder aufpeppeln.Sie wurde ein jahr später nochmal schwanger aber nicht gewollt. Ich wollte Pille danach aber TA meinte nach ultraschall, sie sei nicht trächtig. Doch sie war es anschliesend, da TA sich um eine Woche verrechnet hatte. Zum Glück war bei der Geburt alles in Ordnung und danach haben wir sie gleich kastrieren lassen. Die Hündin ist nun seit Ende 2019 bei mir und ist auf mich angemeldet. Ich bin auch die einzige wo sie jemals angemeldet war bzw. ist. Der Erstbesitzer ist vor zwei jahren aus dem Gefängnis gekommen, hat sich nie gemeldet oder war die Hündin auch nur einmal besuchen. Dann war er auf irgendeiner Therapie und vor ca einem jahr stand er vor meinem Mann und drohte ihm er wolle seinen Hund oder Geld haben. Die Züchter waren froh,dass die Hündin bei mir gelandet ist und wollten das sie bei mir bleibt. der Erstbesitzer meldete sie noch mal,und meint ihm gehöre der Hund. Und heute meldete sich auf einmal die Züchterin bei mir,und schreibt mir,was denn mit dem Geld wäre und wann es endlich bezahlt wird. Ihr Mann wäre im recht,wenn ich nicht bezahle will er meine Hündin zurück haben! Hündin kostete laut Züchter 2000€ und 500euro wären damals noch nicht bezahlt vom Erstbesitzer. Jetzt will der Züchter auf einmal 1000euro oder die Hündin. Was muss ich jetzt genau unternehmen, damit die Hündin bei uns bleiben kann? Ich bedanke mich vielmals im voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die Vorgeschichte etwas verworren und da so viele Menschen beteiligt waren, ist ohne Kenntnis der Einzelheiten an dieser Stelle nur eine sehr allgemeine Einschätzung möglich. Bei langen Zeitabläufen ist immer an eine Verjährung zu denken. Da Sie die Hündin nun seit vier Jahren bei sich haben, ist z.B. zu prüfen, ob Ansprüche von wem auch immer an Sie herangetragen werden, sei es die Zahlungsaufforderung der Züchterin oder die Herausgabeforderung des Erstbesitzers, nicht bereits verjährt sind, da die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Auch zu prüfen ist, ob Sie Eigentümerin der Hündin geworden sind und der Herausgabeanspruch des Erstbesitzers bereits aus diesem Grunde unberechtigt ist oder wenn kein Eigentumserwerb vorliegt, ob Sie die entstandenen Kosten von ihm zunächst vollständig erstattet verlangt können, rechtlich gesprochen ob Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Aus welchem Grunde die Züchterin nun die Zahlung von 1.000,00 € oder die Herausgabe der Hündin an sich selbst fordert, erschließt sich mir nicht, ob dies rechtmäßig ist oder ob Sie eine Zahlung sogar unterlassen sollten, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich möglichst kurzfristig mit allen Unterlagen der gesamten Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Erstbesitzer bzw. Ihnen und der Züchterin, die den Verbleib der Hündin betrifft an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Beratungsgespräch das sinnvolle Vorgehen zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die Vorgeschichte etwas verworren und da so viele Menschen beteiligt waren, ist ohne Kenntnis der Einzelheiten an dieser Stelle nur eine sehr allgemeine Einschätzung möglich. Bei langen Zeitabläufen ist immer an eine Verjährung zu denken. Da Sie die Hündin nun seit vier Jahren bei sich haben, ist z.B. zu prüfen, ob Ansprüche von wem auch immer an Sie herangetragen werden, sei es die Zahlungsaufforderung der Züchterin oder die Herausgabeforderung des Erstbesitzers, nicht bereits verjährt sind, da die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Auch zu prüfen ist, ob Sie Eigentümerin der Hündin geworden sind und der Herausgabeanspruch des Erstbesitzers bereits aus diesem Grunde unberechtigt ist oder wenn kein Eigentumserwerb vorliegt, ob Sie die entstandenen Kosten von ihm zunächst vollständig erstattet verlangt können, rechtlich gesprochen ob Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Aus welchem Grunde die Züchterin nun die Zahlung von 1.000,00 € oder die Herausgabe der Hündin an sich selbst fordert, erschließt sich mir nicht, ob dies rechtmäßig ist oder ob Sie eine Zahlung sogar unterlassen sollten, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich möglichst kurzfristig mit allen Unterlagen der gesamten Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Erstbesitzer bzw. Ihnen und der Züchterin, die den Verbleib der Hündin betrifft an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Beratungsgespräch das sinnvolle Vorgehen zu besprechen.