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Hunde Verkauf ohne Vertrag , Rechte?!

von Clara K.

Ich habe ein Problem. Ich habe letztes Jahr im Juni Welpen gehabt und habe diese verkauft, alle ohne Kaufvertrag. Bei den Leuten, die ich im Internet gefunden habe, gab es keine Probleme. Doch aber von meinem "Kumpel". Der Hund war zum Zeitpunkt der Geburt bei mir in Griechenland und wir hatten uns geeinigt, dass er die Arztkosten (200 Euro, Chip, Pass, 2Mal Impfung, 2mal Tollwut, Entwurmung, Frontline),und fressen im Monat solange der Hund bei mir bleibt (25 euro im Monat)bezahlt. Wir haben dies über skype, facebook ausgemacht (nicht alle Schreibstücke sind mehr da). Er sollte den Hund abholen, konnte aber nicht, dann habe ich vorgeschlagen, dass ich den Hund mitbringe mit dem Auto! Da ich dies aus zeitlichen Gründen nicht tun konnte, musste ich fliegen, ich sagte ihm wenn er den Hund immernoch möchte müsste (wenn er wollte) die Flugkosten übernehmen sonst könnte der Hund nicht mitkommen! Er stimmte dem zu, aegean airlines nehmen 13 euro pro kilo Hund zum Zeitpunkt des Fluges (7 Monate später 15kilo+box 8kilo) dies sind 299 euro (den kauf 120 euro der box auf meine kosten). E bekam den Hund im Dez. 09 und wir vereinbarten eine Ratenzahlung (alles ohne Vertrag)Schreibverkehr! Jetzt will er nicht mehr bezahlen, wo er bisher nur 230 euro überwiesen hat (Kontobeleg nachweisbar). Er meint, er habe genug bezahlt. Er bezahlt keine Hundesteuer, er hat den hund nicht auf seinen Namen umgemeldet (kann ich für Schäden noch verantwortlich gemacht werden? falls er bei einem Vorfall behaupten würde, der Hund wäre nicht seiner?); er zahlt keine Hundeversicherung, er geht nicht zum Arzt wegen Entwurmung, frontline oder der bestehenden Möglichkeit eines Demodexbefalls!Er bringt dem Hund nichts bei und füttert ihn ständig...Ich habe den Impfpass in meinen Händen, wie soll ich mich weiter verhalten Ich habe gedacht, ihm einen Mahnbrief über das Mahngericht zu schicken doch könnte ich im Fall nicht einmal einen Anwalt bezahlen... bitte helft mir!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig davon was Sie verkaufen, sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden, in dem vor allem der Kaufpreis und eine vereinbarte Ratenzahlung aufgenommen werden sollten. Zum einen sind sich beide Parteien darüber bewusst, eine bindende Vereinbarung einzugehen. Zum anderen dient ein solches Dokument auch als Beweismittel, wenn der Käufer wie in Ihrem Fall gar nicht bzw. nicht alles zahlt. Fordern Sie ihn schriftlich auf, den restlichen Betrag zu zahlen. Falls er sich weiterhin weigert, können Sie bei dem für den Wohnort des Käufers zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid über die ausstehende Summe beantragen. Sollte der Käufer fristgerecht Widerspruch einlegen, können Sie entscheiden, ob Sie die Summe einklagen möchten. In einem Gerichtsverfahren müssen Sie Ihren Anspruch allerdings beweisen können. Für den Fall, dass Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, gibt es die Möglichkeiten Beratungshilfe oder -falls es vor Gericht geht- Prozesskostenhilfe zu beantragen. Informieren Sie sich, ob Sie eine solche finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen können und lassen sich anwaltlich beraten.

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