zurück zur Übersicht Kauf eines Hundes 15.05.2023 von Martina S. Wir haben im September 2022 einen 4-monate alten Labradorrüden aus einer sogen. Hobbyzucht gekauft. Im Kaufvertrag steht "Beide Elterntiere sind unter Narkose geröntgt worden und sind beidseitig HD A1... beide Zuchthunde sind genetisch getestet," Wir wollten den Hund zur Blindenführhundausbildung (ich bin hochgradig sehbehindert) geben, was den Züchtern bekannt war. In der Ahnentafel steht beim Vater des Hundes allerdings HD B1, Mutter HD A2 UnserProblem jetzt: Nach dem Röntgen unseres Hundes unter Narkose gab es ein erschütterndes Ergebnis HD C1 und damit keine Chance auf eine Blindenführhundausbildung. Welche Chancen haben wir jetzt? Mit freundlichen Grüßen Martina S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, was Sie rechtlich durchsetzen möchten, da sich der Rüde jedoch nicht zur Blindenführhundausbildung eignet und Sie ihn zu diesem Zwecke angeschafft haben, nehme ich an, dass Sie ihn an den Verkäufer zurückgeben möchten. Rechtlich ist dies ein Rücktritt vom Kaufvertrag, wobei sich Ihr Recht zum Rücktritt entweder aus dem Kaufvertrag selbst ergeben kann und/oder aus dem Gesetz. In Ihrem Fall ist daher z.B. anhand des Kaufvertrages zu prüfen, ob Ihre Absicht bzw. die Eignung als Blindenführhund in dem Kaufvertrag aufgenommen wurde bzw. ob Sie ein Rücktrittsrecht haben, wenn er sich nicht eignet, ob ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, wurde usw. Ein weiterer wichtiger Prüfungspunkt ergibt sich aus dem Umstand, dass im Kaufvertrag beide Elternteile mit „HD A1“ in der Ahnentafel jedoch schlechtere Grade angegeben sind. Hier ist anhand der Unterlagen zu prüfen, ob sich (auch) hieraus ein vertragliches (oft ist in Kaufverträgen der Passus zu finden, dass der Verkäufer für die Richtigkeit der Angaben in der Ahnentafel eine Garantie oder Gewähr übernimmt) oder gesetzliches Rücktrittsrecht oder sogar ein Anfechtungsrecht wegen einer Täuschung ergeben könnte. Wenden Sie sich daher mit dem Kaufvertrag, den Papieren und den Dokumenten des Tierarztes an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, was Sie rechtlich durchsetzen möchten, da sich der Rüde jedoch nicht zur Blindenführhundausbildung eignet und Sie ihn zu diesem Zwecke angeschafft haben, nehme ich an, dass Sie ihn an den Verkäufer zurückgeben möchten. Rechtlich ist dies ein Rücktritt vom Kaufvertrag, wobei sich Ihr Recht zum Rücktritt entweder aus dem Kaufvertrag selbst ergeben kann und/oder aus dem Gesetz. In Ihrem Fall ist daher z.B. anhand des Kaufvertrages zu prüfen, ob Ihre Absicht bzw. die Eignung als Blindenführhund in dem Kaufvertrag aufgenommen wurde bzw. ob Sie ein Rücktrittsrecht haben, wenn er sich nicht eignet, ob ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, wurde usw. Ein weiterer wichtiger Prüfungspunkt ergibt sich aus dem Umstand, dass im Kaufvertrag beide Elternteile mit „HD A1“ in der Ahnentafel jedoch schlechtere Grade angegeben sind. Hier ist anhand der Unterlagen zu prüfen, ob sich (auch) hieraus ein vertragliches (oft ist in Kaufverträgen der Passus zu finden, dass der Verkäufer für die Richtigkeit der Angaben in der Ahnentafel eine Garantie oder Gewähr übernimmt) oder gesetzliches Rücktrittsrecht oder sogar ein Anfechtungsrecht wegen einer Täuschung ergeben könnte. Wenden Sie sich daher mit dem Kaufvertrag, den Papieren und den Dokumenten des Tierarztes an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.