zurück zur Übersicht Zweithund, Vermieter erteilt keine Zustimmung 15.05.2023 von Eva P. Guten Tag, ich bin etwas verzweifelt und hoffe auf diesen Weg eine kleine Unterstützung zu bekommen. Bei unseren Einzug in die Mietwohnung von ca. 100qm haben wir einen kleinen (bis 44cm) Hund mitgebracht. Dafür haben wir eine höhere Kaution bezahlen müssen obwohl unser Hund versichert ist. Unser Hund ist sehr still. Er bellt nie und wir wurden von mehreren Mietern angesprochen ob er überhaupt Töne machen könnte. Im Haus befinden sich zwei weitere Mietparteien mit jeweils einen Hund und auch Katzen. In unseren Mietvertrag steht folgendes: „Die Aufnahme oder Haltung von großen, gefährlichen und störenden Tieren (insbesondere Hunde, Katzen, Reptilien) bedarf vor der Anschaffung der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.“ Wir haben nun einen Antrag auf die Haltung eines Zweithundes gestellt. Darin haben wir viele Gründe angebracht, weshalb es unbedenklich sein wird. U.a. Wird es ein genauso kleiner oder noch kleinerer Hund sein, kein Listenhund und kein Welpe. Wir haben eine Nachricht bekommen mit einer Ablehnung mit der Begründung, dass bereits der erste Hund geduldet wird und andere Vermieter teils gar keine Hunde dulden. Gibt es eine Möglichkeit, dass vielleicht doch noch ein Zweithund bei uns einziehen kann ? Wir möchten so sehr einen weiteren Hund aus dem Tierheim oder Tierschutz eine Chance geben. Vielen Dank und liebe Grüße. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie einem Komplex mit mehreren Eigentumswohnungen leben, die nicht alle demselben Eigentümer/Vermieter gehören, sondern mehrere Eigentümer/Vermieter vorhanden sind. Unabhängig davon muss ein Vermieter, der die Hundehaltung von seiner Zustimmung abhängig macht, die Interessen aller Beteiligten (Mieter, Vermieter, andere Eigentümer, Nachbarn) abwägen und kann seine Zustimmung nur bei gewichtigen Gründen verweigern. Als Argumentationshilfe könne Sie sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) beziehen, falls Ihr Vermieter seine Erlaubnis weiterhin verweigert. Hilfreich ist in Ihrem Fall auch die Urteilsbegründung der rechtskräftigen Entscheidung des AG München vom 03.08.2018, wonach es nicht ausreichen ist, wenn der Vermieter die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen stützt (wobei in Ihrem Fall gar keine konkreten Befürchtungen genannt sind), der Vermieter muss ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung durch den zweiten Hund darlegen. Fordern Sie daher Ihren Vermieter schriftlich auf, Ihnen innerhalb von 14 Tagen die Erlaubnis zur Haltung des zweiten Hundes schriftlich zu erteilen. Sollte dies wieder abgelehnt werden, fordern Sie eine schriftliche Begründung für das Verbot und wenden sich dann weiterem Beratungsbedarf mit der Ablehnung und Ihrem Mietvertag, entweder an den örtlichen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie einem Komplex mit mehreren Eigentumswohnungen leben, die nicht alle demselben Eigentümer/Vermieter gehören, sondern mehrere Eigentümer/Vermieter vorhanden sind. Unabhängig davon muss ein Vermieter, der die Hundehaltung von seiner Zustimmung abhängig macht, die Interessen aller Beteiligten (Mieter, Vermieter, andere Eigentümer, Nachbarn) abwägen und kann seine Zustimmung nur bei gewichtigen Gründen verweigern. Als Argumentationshilfe könne Sie sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) beziehen, falls Ihr Vermieter seine Erlaubnis weiterhin verweigert. Hilfreich ist in Ihrem Fall auch die Urteilsbegründung der rechtskräftigen Entscheidung des AG München vom 03.08.2018, wonach es nicht ausreichen ist, wenn der Vermieter die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen stützt (wobei in Ihrem Fall gar keine konkreten Befürchtungen genannt sind), der Vermieter muss ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung durch den zweiten Hund darlegen. Fordern Sie daher Ihren Vermieter schriftlich auf, Ihnen innerhalb von 14 Tagen die Erlaubnis zur Haltung des zweiten Hundes schriftlich zu erteilen. Sollte dies wieder abgelehnt werden, fordern Sie eine schriftliche Begründung für das Verbot und wenden sich dann weiterem Beratungsbedarf mit der Ablehnung und Ihrem Mietvertag, entweder an den örtlichen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.