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Tierschutzhund Rückgabe und Strafzahlung

von Vivi S

Hallo :) Wir haben vor 2 Wochen eine Hündin aus dem Tierschutz übernommen. Mein Partner (offizieller Halter) und ich 'möchten' sie allerdings zurückgeben, da sie nicht nur Verhaltensauffälligkeiten zeigt, sondern ich auch seit der letzten Woche eine starke Hautkrankheit (Hände, Arme, Gesicht, Augen) entwickelt habe aufgrund des Stresses. Für mich ist die momentane Situation (psychisch) nicht mehr haltbar und alleine sein mag ich mit der Maus auch nicht mehr da sie sich teilweise wirklich eigenartig verhält.. dementsprechend bleibt alles momentan an meinem Partner hängen - hinzu kommt, dass all unsere Betreuungsmöglichkeiten für die Maus wegfallen, da sie Ängste wie z.B. vor Männern (manchmal auch generell vor Fremden etc) neuerdings zeigt und dieses uns (bzw. meinen Partner) vor eine 24/7 Betreuung stellt und alles andere nicht mehr möglich ist. Dieses belastet natürlich zusätzlich. Das Problem was wir jetzt haben (da wir auch Studenten sind) ist, dass wir nach dem Tierschutzvertrag eine Gebühr von 500Euro zahlen müssen bei Rückgabe (dieses wäre auch noch finanziell machbar), darüberhinaus gibt es Vertragsstrafen wenn man sie an dritte weitergeben würde, ihr schadet, nicht über Verhaltensauffälligkeiten informiert etc. dabei wird verlangt, dass wir sie mindestens 3 Monate noch weiter halten müssen - dieses ist für keinen von uns gesundheitlich tragbar (wir wissen auch, dass es hier kein Partnertierheim gibt und eine gute Familie ist uns natürlich auch wichtig, zumal wir sie bereits sehr lieb gewonnen haben..). Zudem sind wir laut vertrag verpflichtet 10 Trainerstunden auf eigene Kosten zu nehmen und selbst nach 3 Monaten gibt es keine gewähr, dass der Hund weitervermittelt wird ... wir sind ratlos und sollte irgendwo ein 'Vertragsbruch entstehen' sollen wir jeweils 1000€ strafe zahlen. Das wir um die 500€ Rückgabe nicht drumherum kommen, ok, aber wir können einfach nicht die Maus noch 3 Monate behalten, 10 Trainerstunden (circa Wert von 500€) investieren - das könnte uns finanziell fast ruinieren. Natürlich möchten wir das beste für die Maus, aber die gesundheitliche Beeinträchtigung meinerseits kann nicht solange 'aufgeschoben' werden. Wir bräuchten dringend einen Rat, wie wir am besten vorgehen sollten, oder auch ob ein Vertragsbruch entsteht wenn aus gesundheitlichen Gründen (höhere Macht) das Halten des Hundes unmöglich wird (zu solchen Umständen wird im Vertrag nämlich nichts gesagt bzw. ob es überhaupt Rechtens ist, dass wir uns so an die Maus 'binden' müssen, da wir laut gültigem Vertrag auch Eigentümer der Maus sind & der Vertrag u.a. verbietet die Maus länger in die Obhut dritter zu übergeben). Vielen Dank und liebe Grüße.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist sowohl für Sie und Ihren Freund als auch für die Hündin eine sehr stressige Situation. Ich hoffe, dass die nächste Stelle ihr endgültiges Zuhause wird.
Um Ihre Frage zu beantworten, müsste zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden, da sich hieraus sowohl die Rechte und Pflichten Ihres Freundes als Vertragspartner aber auch diejenigen der Tierschutzorganisation ergeben.
Zunächst grundsätzliches zu geschlossenen Verträgen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht).
Es stand daher sowohl dem Tierschutzverein frei, ob er mit Ihrem Freund einen Tierschutzvertrag zu seinen Bedingungen abschließen möchte, so wie es ebenso ihm frei stand, den Tierschutzvertrag mit all diesen negativen Klauseln und deren (finanziellen) Folgen abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn der Tierschutzverein nicht bereit war, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren.
Haben beide Parteien freiwillig den Vertrag abgeschlossen, dann gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).
Daher hat Ihr Freund sich als neuer Hundehalter grundsätzlich an den mit dem Tierschutzverein geschlossenen Vertrag zu halten, woran sich durch Ihre Gesundheitssituation bzw. die finanzielle Situation als Studenten erstmal nichts ändert.
Allerdings muss man sich nicht an unwirksame Klauseln halten, selbst wenn man sie unterschrieben hat.
In Ihrem Fall erscheinen mir die vielen und hohen Eurobeträge und die diversen Strafzahlungen jedoch fraglich, da diese Ihren Freund unangemessen benachteiligen könnten. Da die Wirksamkeit jeder einzelnen Klausel an deren exakten Wortlaut und auch im Zusammenhang geprüft werden muss, sollte Ihr Freund sich mit dem Vertrag und der bisherigen Korrespondenz mit dem Verein möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um entweder die Rücknahme durch den Verein durchzusetzen oder um zu erfahren ob er die Hündin selbst weitervermitteln kann, ohne eine Sanktion zu fürchten.  
 

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