zurück zur Übersicht Ahnentafel bzw Ahnenpass 10.06.2010 von Sobrina W. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns letzte Woche 03.06.2010 eine Chihuahua Hündin geb 26.02.2009 gekauft. Die Dame, von der wir die Hündin haben, meinte, es wäre eine im Zuchtverband WZRV eingetragene Zuchthündin mit Ahnentafel. Sie habe den Hund am 25.05.2010 selbst erst gekauft. Sie wollte der Vorbesitzerin die Hündin einen Tag später wieder zurück bringen, diese wollte den Hund nicht mehr. Die Vorbesitzerin hatte wohl die Papiere (Ahnenpass) an den Verein geschickt, um die Zuchttauglichkeit eintragen zu lassen. Sie hatten einen Vertrag abgeschlossen, in dem die beiden vereinbart haben, dass sobald die Papiere vorliegen noch 250€ bezahlt werden müssten. Nun hat mir bzw meiner Tochter die Dame die Hündin verkauft und wir sollten uns mit der Vorbesitzerin in Verbindung setzten wegen dem Ahnenpass. Diese will aber nun von uns die 250€ für diesen Ahnenpass. Darf sie das verlangen? Wir hatten eigentlich den Hund mit Ahnenpass gekauft damit meine Tochter auch auf Ausstellung gehen kann. Wie ist denn nun die Chance die Papiere zu erhalten? Wir hatten keinen Vertrag, weil die Dame das nicht wollte. Ihr war es wichtig, den Hund so schnell wie möglich wieder los zu werden. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig davon, ob Sie einen Hund kaufen oder verkaufen, sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden, in dem alle wichtigen Details eindeutig geregelt sind, damit man ihn im Notfall als Beweismittel heranziehen kann. Indem Sie die Hündin von der Dame gekauft haben und mit ihr vereinbart haben, dass der Hund mit Ahnenpass verkauft wird, hätten Sie theoretisch gegen sie auch einen entsprechenden Herausgabeanspruch. Wenn Sie Ihnen diesen Pass nicht geben kann, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Leider haben Sie keinen Kaufvertrag geschlossen, so dass Sie Ihren Anspruch auf anderem Wege beweisen müssten. Da Sie mit der Vorbesitzerin keinerlei vertragliche Beziehungen haben, sind der Vertrag und die Vereinbarung zwischen den beiden Damen für Sie unerheblich. Weil Ihnen die Übergabe des Ahnenpasses offenbar sehr wichtig ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, ob auf welchem Wege Sie dies effektiv durchsetzen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig davon, ob Sie einen Hund kaufen oder verkaufen, sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden, in dem alle wichtigen Details eindeutig geregelt sind, damit man ihn im Notfall als Beweismittel heranziehen kann. Indem Sie die Hündin von der Dame gekauft haben und mit ihr vereinbart haben, dass der Hund mit Ahnenpass verkauft wird, hätten Sie theoretisch gegen sie auch einen entsprechenden Herausgabeanspruch. Wenn Sie Ihnen diesen Pass nicht geben kann, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Leider haben Sie keinen Kaufvertrag geschlossen, so dass Sie Ihren Anspruch auf anderem Wege beweisen müssten. Da Sie mit der Vorbesitzerin keinerlei vertragliche Beziehungen haben, sind der Vertrag und die Vereinbarung zwischen den beiden Damen für Sie unerheblich. Weil Ihnen die Übergabe des Ahnenpasses offenbar sehr wichtig ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, ob auf welchem Wege Sie dies effektiv durchsetzen können.