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Täuschung im Tierschutzvertrag

von Christian B.

Sehr geehrte Damen und Herren, im November 2022 haben wir einen Hund aus einer Hundehilfestation bei Berlin bei uns aufgenommen. Im Zuge eines Wechsels auf den EU-Impfpass haben sich nun ein paar Einzelheiten gezeigt, die uns verunsichern. Im Glauben daran, von einer geprüften Stelle ordnungsgemäß einen Hund aus einer Hundehilfe zu erhalten, sind wir inzwischen nur noch empört und zutiefst enttäuscht. Wir suchen dringend nach einer Beratung/Unterstützung. Wir nahmen den Hund am 11.11.2022 im Alter von 14 Wochen bei uns auf. Wir bezahlten eine Schutzgebühr von 500 Euro und erhielten zu unserem Hund einen Tierschutzvertrag und den gelben Impfpass mit seiner Chipnummer (die auch im Vertrag festgehalten war) und dem Eintrag für seine Erstimpfung. Bei der Übergabe wurde uns gesagt, dass der Hund bereits wie üblich mehrfach entwurmt ist, doch zu unserer Verwunderung waren diese Entwurmungem nirgends verzeichnet. Es wurde uns versichert, uns bei bei Problemen zur Seite zu stehen. Die erste Enttäuschung entstand bereits nach zwei Wochen. Mit unserer Hunderfahrung erkannten wir ein untypisches Junghund-Verhalten und baten, wie im Vertrag vorgesehen und im Vermittlungsgespräch zugesichert, bei der Hundehilfestelle um Unterstützung. Leider reagierte weder die Hundehilfestelle noch die empfohlene Hundeschule auf unser Hilfegesuch. Nach mehreren Versuchen gaben wir enttäuscht auf und suchten uns selbst eine Hundeschule, die uns sehr verständnisvoll unterstützt hat. Wir wollten im Rahmen seiner dritten Impfung (die zweite hatten wir kurz nach Aufnahme bei uns durchführen lassen) jetzt vom gelben Impfpass zum blauen EU-Impfpass wechseln. In diesem Zusammenhang wollte unsere Tierärztin den Chip überprüfen, fand jedoch keinen Chip. Sie überprüfte das Impfbuch und nahm Kontakt mit jenem Kollegen auf, der als Tierarzt für das Chippen und das Impfen unterzeichnet hatte. Der Tierarzt jedoch teilte ihr mit, dass er nur in absoluten Ausnahmen Kleintiere impfen würde, da er sich auf Großtiere spezialisiert hatte. Er schloss aus, dass er unseren Hund geimpft bzw. gechippt hatte. Unsere Tierärztin schickte ihm darauf ein Foto des Impfpasses und er sagte, dass die Unterschrift im Pass nicht von ihm stamme. Er geht davon aus, dass der Stempel von ihm geklaut worden sei. Es wiederholte aber erneut, dass er den Hund nie gesehen, geimpft, gechippt und/oder entwurmt habe. Zu der Enttäuschung durch die unterbliebene aber zugesagte Hilfe, kommt nun noch das Gefühl wirklich getäuscht worden zu sein. Wir stellen alle Aussagen im Zusammenhang mit dem Hund in Frage und sind zutiefst enttäuscht und ratlos. Wir hatten immer Hunde und haben so etwas noch nie erlebt bzw. hätten nicht gedacht, dass so etwas bei einer geprüften Stelle passieren könnte. Wir wenden uns an Sie, da wir aus privaten Gründen aktuell nach einem neuen Zuhause für unseren Hund suchen. Unsere Fragen: Im Tierschutzvertrag steht, dass wir den Hund nur an die Tierhilfestelle wieder abgeben dürfen. Sind wir trotz der Täuschung daran gebunden? Können wir ggf. dann den Vertrag aufgrund der Täuschung rückabwickeln? Oder dürfen wir den Hund an einen zuverlässigen Dritten weitergeben? Wir hoffe auf einen fachlichen Rat Ihrerseits.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie sich betrogen fühlen. Hier sollte überlegt werden Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten, da jedenfalls aus Ihrer Schilderung nicht hervorgeht, ob der Tierschutzverein/Hundehilfe selbst den Ausweis gefälscht hat oder er ebenfalls unwissentlich von einem Dritten den Hund mit dem gefälschten Dokument übergeben bekommen und selbst getäuscht worden ist. Dies müssten die Ermittlungsbehörde prüfen. Zudem könnte das zuständigen Veterinäramt informiert werden.
 
Interessant wäre zu wissen, ob Sie den Verein bereits damit konfrontiert haben und wie er der darauf reagiert hat.
 
Da Sie den Hund nicht behalten können ist nach Vorlage des Tierschutzvertrages zu prüfen, ob Sie sich durch Anfechtung oder Rücktritt vom Tierschutzvertrag lösen können, was dann allerdings mit der Pflicht verbunden sein könnte, den Hund an den Tierschutzverein zurückgeben zu müssen statt ihn selbst vermitteln zu können.
Oder ob die Klausel im Tierschutzvertrag, die die Rückgabepflicht an den Verein beinhaltet unwirksam ist bzw. ob durch die Untätigkeit des Vereins auf Ihre Hilfegesuche hin, eine selbstständige Vermittlung an einen Dritten folgenlos möglich ist.
 
Sollte bisher keine gütliche Lösung gefunden worden sein, wenden Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin um entweder zu versuchen, eine kurzfristige Rücknahme des Hundes durch den Verein durchzusetzen oder ihn vermitteln zu können.
 

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