zurück zur Übersicht Kater nach Bissvorfall gestohlen 30.05.2023 von Axel D. Mehrere Windhunde haben meinen Kater lebensgefährlich gebissen. Die Hundehalterin hat den schwer verletzten Kater vom Ort des Geschehens in einer Tasche entwendet. Am nächsten Tag (ca. 12 Stunden nach dem Bissvorfall) wurde die Wohnadresse der Halterin bekannt und diese hat auf Verlangen den Kadaver des Katers herausgegeben, welche sie in ihrer Wohnung aufbewahrt hat. Unklar blieb, ob dem Kater Hilfe geleistet wurde. Was ist zu tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Todes Ihres Katers bei mir melden müssen. Das geschilderte Verhalten der Hundehalterin erscheint befremdlich. Da Ihre Schilderung jedoch recht kurz ist und es scheint, dass der geschilderte Ablauf zu beweisen ist und es sich nicht um Vermutungen handelt, könnten Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine schriftliche Strafanzeige erstatten sowie einen Strafantrag zu stellen. Schildern Sie Ihre Anzeige sachlich und trennen zwischen Tatsachen und Vermutungen und fügen Beweismittel bei und benennen mögliche Zeugen. Bitten Sie um Angabe des Aktenzeichens, so dass Sie mit über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht nehmen könnten, sofern ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Zudem könnten Sie den Vorfall auch bei der Stadt melden, da es sich bei den Hunden um gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 3 Nr. 2 HundeG Berlin handeln könnte. Auf zivilrechtlicher Seite kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, den Sie bei der Hundehalterin geltend machen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Todes Ihres Katers bei mir melden müssen. Das geschilderte Verhalten der Hundehalterin erscheint befremdlich. Da Ihre Schilderung jedoch recht kurz ist und es scheint, dass der geschilderte Ablauf zu beweisen ist und es sich nicht um Vermutungen handelt, könnten Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine schriftliche Strafanzeige erstatten sowie einen Strafantrag zu stellen. Schildern Sie Ihre Anzeige sachlich und trennen zwischen Tatsachen und Vermutungen und fügen Beweismittel bei und benennen mögliche Zeugen. Bitten Sie um Angabe des Aktenzeichens, so dass Sie mit über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht nehmen könnten, sofern ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Zudem könnten Sie den Vorfall auch bei der Stadt melden, da es sich bei den Hunden um gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 3 Nr. 2 HundeG Berlin handeln könnte. Auf zivilrechtlicher Seite kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, den Sie bei der Hundehalterin geltend machen können.