zurück zur Übersicht Hund abgegeben 12.06.2023 von Peter P. Guten Abend, Ich habe am Mittwoch eine Bekannte gefragt ob sie einen Hund will und das ich meinen abgeben würde, daraufhin rief sie mich an und vereinbarten telefonisch ,das wenn es nicht geht ich den Hund wieder zurück nehmen kann. Nach 2 Tagen wollte ich den Hund dann wieder haben und sie blockte ab und sagte dann macht sie die Tür nicht auf der Hund bleibt bei ihr. Aus Wut schrieb ich dann nur das sie ihn behalten solle und sich bei mir nicht mehr melden braucht. Eu heimtierausweis sowie Impfpass sind in meinem besitzt. Wie hoch ist die Chance den Hund wieder zu bekommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie die Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Geld gezahlt wird und eine Schenkung vorliegt. Auch wenn Sie mit Ihrer Bekannten keinen schriftlichen (Kauf)vertrag geschlossen haben, so scheint es aus Ihrer Schilderung, dass Sie doch einen wirksamen mündlichen (Kauf)vertrag geschlossen und den Hund und das Eigentum übereignet haben. Ob die Sie die Rücknahme bzw. den Rücktritt wirksam vereinbart haben und erfolgreich hätten geltend machen können, hätte von der Beweisbarkeit der getroffenen Vereinbarungen abgehangen. In diesem Zusammenhang wäre dann auch die Tatsache zu prüfen, dass Sie ihr die Pässe (noch) nicht mitgegeben haben, wobei wichtig wäre zu wissen, ob und was sie hinsichtlich der Pässe vereinbart haben. Ich fürchte jedoch, dass Sie mit der schriftlichen Aussage, dass sie den Hund behalten soll und Sie ihr die Kontaktaufnahme untersagt haben, auf mögliche Ansprüche verzichtet haben könnten. Um dies prüfen und verbindlich bewerten zu können müssten jedoch die Chatverläufe eingesehen und die Einzelheiten bekannt sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie die Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Geld gezahlt wird und eine Schenkung vorliegt. Auch wenn Sie mit Ihrer Bekannten keinen schriftlichen (Kauf)vertrag geschlossen haben, so scheint es aus Ihrer Schilderung, dass Sie doch einen wirksamen mündlichen (Kauf)vertrag geschlossen und den Hund und das Eigentum übereignet haben. Ob die Sie die Rücknahme bzw. den Rücktritt wirksam vereinbart haben und erfolgreich hätten geltend machen können, hätte von der Beweisbarkeit der getroffenen Vereinbarungen abgehangen. In diesem Zusammenhang wäre dann auch die Tatsache zu prüfen, dass Sie ihr die Pässe (noch) nicht mitgegeben haben, wobei wichtig wäre zu wissen, ob und was sie hinsichtlich der Pässe vereinbart haben. Ich fürchte jedoch, dass Sie mit der schriftlichen Aussage, dass sie den Hund behalten soll und Sie ihr die Kontaktaufnahme untersagt haben, auf mögliche Ansprüche verzichtet haben könnten. Um dies prüfen und verbindlich bewerten zu können müssten jedoch die Chatverläufe eingesehen und die Einzelheiten bekannt sein.