zurück zur Übersicht Katze 13.06.2023 von Sabrina H. Hallo, meine Nachbarin füttert gezielt meine Katze. Sodass sie jetzt gar nicht mehr nach Hause kommt. Ich habe der Nachbarin mehrmals gesagt, dies zu unterlassen und die Katze nicht mehr zu füttern. Daran hält sie sich nicht und nimmt meine Katze mit in ihr Haus. Was kann ich dagegen tun? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Sie als Eigentümerin haben gemäß § 903 BGB das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Da Ihre Nachbarin Ihre mündlichen Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich dann vorab anwaltlich beraten lassen. Sie können die Nachbarin entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um der Nachbarin zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Alternativ könnten sich auch zunächst an das örtliche Schiedsamt wenden um mit deren Hilfe eine gütliche Lösung mit der Nachbarin zu finden, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Nachbarin hierzu bereit ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Sie als Eigentümerin haben gemäß § 903 BGB das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Da Ihre Nachbarin Ihre mündlichen Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich dann vorab anwaltlich beraten lassen. Sie können die Nachbarin entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um der Nachbarin zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Alternativ könnten sich auch zunächst an das örtliche Schiedsamt wenden um mit deren Hilfe eine gütliche Lösung mit der Nachbarin zu finden, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Nachbarin hierzu bereit ist.