zurück zur Übersicht Trächtig Katze aufgenommen 16.06.2023 von Colette P. Guten Morgen, Ich habe vor ca 6 Wochen eine trächtige Katze bei mir aufgenommen. Die eigentliche Besitzerin ist plötzlich aus ihren Elternhaus ausgezogen und hat die Katze bei ihren Vater gelassen. Er war mit dieser Situation überfordert und dankbar das ich die Katze zu mir genommen habe. Meine Frage: wem gehört eigentlich die Mutterkatze? Dem Vater oder der Tochter die sie im Elterhaus gelassen hat? Wem gehören jetzt die Kitten und muss ich der vorherigen Besitzerin (der Tochter) die Katze oder womöglich noch ein Kitten überlassen? Ich habe da arge Bedenken und würde das ungern machen. Sie kann auf Grund ihrer derzeitigen Situation nicht die Verantwortung übernehmen. Vielen Dank das sie sich die Zeit nehmen. Ganz liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Frage, ob Sie die Katzen und die Kitten behalten dürfen, ist die rechtliche Prüfung, ob Sie Eigentümerin der Katze geworden sind, da das Eigentum an den Welpen sich immer nach dem Eigentum an dem Muttertier richtet, diese sind rechtlich so genannte „Früchte“ der Mutter (§§ 953, 99, 90a BGB). Die Prüfung der Eigentumslage ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab. Anhand Ihrer Schilderung könnten Sie im Wege des gutgläubigen Erwerbs von dem Vater Eigentum an der Mutterkatze erworben haben, zudem spricht für Sie die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, da Sie die Tiere bei sich, also im Besitz haben. Da Ihre Schilderung allerdings recht kurz ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf für eine detaillierte Beratung an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden, spätestens jedoch wenn Sie entweder von der Tochter oder deren Vater zur Rückgabe der Katze und/oder Herausgabe der Kitten oder zu einer Zahlung aufgefordert werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Frage, ob Sie die Katzen und die Kitten behalten dürfen, ist die rechtliche Prüfung, ob Sie Eigentümerin der Katze geworden sind, da das Eigentum an den Welpen sich immer nach dem Eigentum an dem Muttertier richtet, diese sind rechtlich so genannte „Früchte“ der Mutter (§§ 953, 99, 90a BGB). Die Prüfung der Eigentumslage ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab. Anhand Ihrer Schilderung könnten Sie im Wege des gutgläubigen Erwerbs von dem Vater Eigentum an der Mutterkatze erworben haben, zudem spricht für Sie die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, da Sie die Tiere bei sich, also im Besitz haben. Da Ihre Schilderung allerdings recht kurz ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf für eine detaillierte Beratung an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden, spätestens jedoch wenn Sie entweder von der Tochter oder deren Vater zur Rückgabe der Katze und/oder Herausgabe der Kitten oder zu einer Zahlung aufgefordert werden.