zurück zur Übersicht Käufer möchte Hund zurückgeben 18.06.2023 von Anne T. Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe vor 4 Tagen meinen Hund verkauft, heute erhielt ich einen Anruf der neuen Besitzerin, dass sie emotional mit dem Hund überfordert sei und ihn zurückgeben wolle. Im Kaufvertrag steht "Bei Nichteingewöhnung des Hundes oder Unverträglichkeit mit bereits vorhandenen Tieren der Käufer kann das Tier NACH ABSPRACHE mit der Verkäuferin innerhalb von 20 Tagen zurückgegeben werden." Nachdem ich diesen Absatz erläutert habe, zog sie die Karte, dass der Hund sich nicht mit den Pferden verträgt und es bei den Hundebegnungen auch zu Problemen komme. Vor dem Kauf wurde aber kommuniziert, dass der Hund keine Pferde kennt und bei Hundebegegnungen zieht und bellt. (Dafür gibt es Zeugen). Ich kann und will den Hund nicht zurücknehmen, da ich zu lange arbeite und ich seiner Energie nicht gerecht werde. Muss ich den Hund zurücknehmen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie sich mit der Käuferin einen Kaufvertrag geschlossen und den Hund übergeben und damit das Eigentum übertragen haben und dafür im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis erhalten haben, ist der Kaufvertrag von beiden Seiten erfüllt worden. Möchte die Käuferin sich nun nachträglich von dem Vertrag lösen, ginge dies nur, wenn sie ein Rücktrittsrecht hat (entweder eines das im Kaufvertrag vereinbart wurde oder aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrecht) oder wenn Sie den freiwillig wieder zurücknehmen, was jedoch ausgeschlossen ist. Aus dem zitierten Passus Ihres Kaufvertrages geht hervor, dass dieser Fall gar nicht eingetreten zu sein scheint und daher ihr daher hieraus kein Rücktrittsrecht zustünde. Für eine Täuschung Ihrerseits ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte, da Sie schreiben, dass insbesondere die Probleme mit Artgenossen bei Begegnungen, unter Zeugen vor dem Kauf besprochen und ihr bekannt waren. Sollte sie weiterhin auf die Rücknahme des Hundes bestehen wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie sich mit der Käuferin einen Kaufvertrag geschlossen und den Hund übergeben und damit das Eigentum übertragen haben und dafür im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis erhalten haben, ist der Kaufvertrag von beiden Seiten erfüllt worden. Möchte die Käuferin sich nun nachträglich von dem Vertrag lösen, ginge dies nur, wenn sie ein Rücktrittsrecht hat (entweder eines das im Kaufvertrag vereinbart wurde oder aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrecht) oder wenn Sie den freiwillig wieder zurücknehmen, was jedoch ausgeschlossen ist. Aus dem zitierten Passus Ihres Kaufvertrages geht hervor, dass dieser Fall gar nicht eingetreten zu sein scheint und daher ihr daher hieraus kein Rücktrittsrecht zustünde. Für eine Täuschung Ihrerseits ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte, da Sie schreiben, dass insbesondere die Probleme mit Artgenossen bei Begegnungen, unter Zeugen vor dem Kauf besprochen und ihr bekannt waren. Sollte sie weiterhin auf die Rücknahme des Hundes bestehen wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.