zurück zur Übersicht Hundeübergabe rückgangig machen? 14.06.2010 von Jasmin S. Sehr geehrte Frau RAin Fries, meine Familie und ich hatten vor 2 Monaten eine Internetanzeige gesehen in der eine Dame ihre 2 Pekinesen Hunde weggeben möchte, weil sie nach Autralien geht. Jetzt lauert uns diese Frau auf und will ihre Hunde wieder, leider haben wir weder einen vertrag noch sonstiges als Beweis. Wir haben zwar die Pässe, jedoch ist der Chip noch nicht umgemeldet. Der Hund an sich ist bei der Stadt auf unseren namen gemeldet. Jetzt wissen wir nicht weiter, können wir, falls die Frau "unsere" Hunde in Anspruch nimmt, dagegen vorgehen oder müssen wir die Hunde zurückgeben? Vielen Dank für Ihre Hilfe! MFG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich gehe davon aus, dass die Dame nach Australien auswandern wollte und Ihnen daher die Hunde endgültig überlassen hat und Ihnen das Eigentum übertragen hat. Obwohl Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, ist auch eine mündliche Vereinbarung bindend, so dass die Dame die beiden Hund nun nicht so einfach zurückfordern kann. Sie sollten sowohl die beiden Hunde als auch Impfpässe nicht herausgeben und auf die vertragliche Vereinbarung und Ihren Eigentumserwerb verweisen. Sichern Sie die Internetanzeige und drucken Sie sie aus, da diese in einem möglichen Rechtsstreit wahrscheinlich von Bedeutung sein wird. Eine genauere Beurteilung der rechtlichen Situation ist jedoch aufgrund der wenigen Angaben nicht möglich. Spätestens wenn die Dame eine Rechtsanwalt einschaltet oder vor Gericht zieht, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich gehe davon aus, dass die Dame nach Australien auswandern wollte und Ihnen daher die Hunde endgültig überlassen hat und Ihnen das Eigentum übertragen hat. Obwohl Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, ist auch eine mündliche Vereinbarung bindend, so dass die Dame die beiden Hund nun nicht so einfach zurückfordern kann. Sie sollten sowohl die beiden Hunde als auch Impfpässe nicht herausgeben und auf die vertragliche Vereinbarung und Ihren Eigentumserwerb verweisen. Sichern Sie die Internetanzeige und drucken Sie sie aus, da diese in einem möglichen Rechtsstreit wahrscheinlich von Bedeutung sein wird. Eine genauere Beurteilung der rechtlichen Situation ist jedoch aufgrund der wenigen Angaben nicht möglich. Spätestens wenn die Dame eine Rechtsanwalt einschaltet oder vor Gericht zieht, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.