zurück zur Übersicht Auskunft über OP und der Tierklinik 25.06.2023 von Bettina H. Hallo, Wir haben unsere Bella jetzt seit 6 Wochen. Sie ist gute 2 Jahre alt und wir sind schon die 4.Besitzer. Jetzt waren wir mit ihr beim Tierarzt wegen eines Problems mit dem Kiefer,bei der Röntgenuntersuchund wurde festgestellt, dass sie eine OP am rechten Ellenbogen hatte wobei auch Schrauben eingesetzt wurden. Mit Umwegen haben wie die Züchterin ausfindig gemacht und diese konnte für uns zumindest herausfinden, wo Bella operiert worden ist. Alle anderen Auskünfte der Vorbesitzerin über Zeitpunkt und wie es zu der Verletzung gekommen ist sind etwas schwammig. Ich habe in der Tierklinik angerufen und die sagen die dürfen uns keine Auskunft geben. Unser Tierarzt kann aber so nicht entscheiden, ob die Schrauben entfernt werden müssen oder nicht und ob das überhaupt noch geht, weil wir nicht wissen wie lange sie schon im Bein sind. Nun meine Frage:Haben wir eine Möglichkeit, an die Unterlagen der Tierklinik zu kommen und wenn ja wie? LG Bettina H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um möglichst kurzfristig an die notwendigen Unterlagen und Informationen zu gelangen, bitten Sie Ihren Tierarzt in der behandelnden Klinik die Unterlagen direkt an ihn zu übermitteln, notfalls auch anonymisiert, da Name und Adresse des damaligen Tierhalters für die Behandlung unwichtig sind. Sollte auch dies nicht erfolgreich sein, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt, schildern dort den Fall und erfragen dort ob es z.B. die Möglichkeit gibt, dass die Behörde die Herausgabe der Unterlagen in Kopie an Ihren behandelnden Tierarzt durchsetzen könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um möglichst kurzfristig an die notwendigen Unterlagen und Informationen zu gelangen, bitten Sie Ihren Tierarzt in der behandelnden Klinik die Unterlagen direkt an ihn zu übermitteln, notfalls auch anonymisiert, da Name und Adresse des damaligen Tierhalters für die Behandlung unwichtig sind. Sollte auch dies nicht erfolgreich sein, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt, schildern dort den Fall und erfragen dort ob es z.B. die Möglichkeit gibt, dass die Behörde die Herausgabe der Unterlagen in Kopie an Ihren behandelnden Tierarzt durchsetzen könnte.