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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Es ist gut, dass Sie vor der Unterschrift den Vertrag im Ganzen gelesen und sich über die enthaltenen Konsequenzen Gedanken machen, statt den Vertrag „blind“ oder mit Bauchschmerzen zu unterschreiben.
Die in Ihrem Vertrag verwendete HD-Röntgen-Klausel ist durchaus üblich, da verantwortungsvolle Züchter, die darauf achten, HD- und ED freie Hunde zu züchten, vor allem auch die Ergebnisse des Röntgens ihrer Nachzuchten brauchen und je nach Vereinszugehörigkeit auch dazu verpflichtet sind. Daher ist es zunächst unerheblich, ob Sie selbst mit Ihrem Hund züchten wollen oder nicht, da das Ergebnis für den Züchter wichtig ist, weil dies z.B. Auswirkungen auf die Zucht mit den Elterntiere haben kann. Für Sie und Ihren Hund hätte es den Vorteil, dass Sie bei einem HD Befund bereits im Alter von einem Jahr möglicherweise Gewährleistungsrechte gegen den Züchter noch geltend machen könnten und dass Sie durch die frühe Kenntnis entsprechend handeln können (kein Agility, kein Treppensteigen, etc.) und nicht erst wenn der Hund im einem späten Stadium Symptome und Schmerzen zeigt reagieren können.
Da aber Käufer sich nicht an unwirksame Vertragsklauseln halten müssen, selbst wenn sie unterschrieben sind, müsste Ihr Kaufvertrag eingesehen und die Formulierung geprüft werden. Handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers ist eine Vertragsklausel u.a. dann unwirksam, wenn sie zum Nachteil des Käufers ist, wenn sie überraschend ist, wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll.
Zu prüfen sind in Ihrem konkreten Einzelfall zudem folgendes:
Ob die Klausel, die die Untersuchungen/das Röntgen vorsieht wirksam formuliert ist bzw. ob sich bereits hieraus ergibt, dass diese Pflichten nur für zuchttaugliche Hunde gelten (also z.B. nicht für Kastraten).
Im Anschluss daran ist dann zu prüfen, ob und welche Vertragstrafen für den Verstoß gegen die Auflagen vorgesehen sind (Rücktrittsrecht des Verkäufers oder „nur“ die Zahlung einer Vertragsstrafe), da eine Vertragsstrafenklausel zwar als solche möglich ist, aber von der konkreten Formulierung abhängt und oft unwirksam ist.
Sollten Sie sich mit dem Züchter nicht gütlich einigen können (sei es, dass die Pflicht zum Röntgen gestrichen wird oder ähnliches), wenden Sie sich mit dem Kaufvertrag bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.