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Fremde füttert freilaufende Katze und bringt sie dannins Tierheim

von Lena L.

Hallo allerseits Die Familie von meinem Freund hat eine ältere Katze (15 Jahre, tatoowiert, aber nicht gechippt), die seit 13 Jahren Freigängerin in einem kleinen Dorf ist. Im letzten Winter hat eine Frau aus dem Dorf entschieden, die Katze zu füttern. Wir haben uns gewundert, weshalb sie so viel zunimmt, obwohl sie von uns die normale Portion Futter bekam. Von der Frau wussten wir nicht. Am Wochendende haben wir uns dazu entschlossen, im nächsten Tierheim zu schauen, ob sie möglicherweise abgegeben wurde, da wir sie länger nicht gesehen haben. Die Katze ist, gerade im Sommer, oft mehrere Wochen nicht zuhause, es war nicht ungewöhnlich, sie länger nicht zu sehen. Allerdings wurde sie am 10.05.23 im Tierheim abgegeben, weil besagte Frau sich dazu entschieden hat, sie nicht länger füttern zu können. Sie ist also nun schon 1,5 Monate (für uns unwissentlich) im Tierheim und es sind einige Kosten angefallen (allein 300€ für den Aufenthalt). Haben wir irgendwelche Möglichkeiten, dass die Frau sich an den Kosten beteiligen muss? Der Katze ging es immer gut, sie hat von uns ausreichend Verpflegung und auch Rückzugsmöglichkeiten bekommen. Ohne die Frau wären die Kosten gar nicht entstanden. Hat sie die Katze durch ihr Füttern „gestohlen“? Wir wissen nicht weiter und haben das Geld nicht übrig, sie aus dem Tierheim zu holen. Können wir sie möglicherweise kostengünstig da lassen und jemand anderen kaufen lassen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Allein durch das regelmäßige Füttern einer fremder Katzen ist noch keine Strafbarkeit gegeben, weder ein Diebstahl noch eine Unterschlagung. Eine Strafbarkeit der Dame hängt davon ab, ob diese wußte, dass es sich um die Katze der Familie Ihres Freundes handelt. Auch für die Prüfung, ob die Eigentümer der Katze gegen die Dame einen Schadensersatzanspruch haben, ist wichtig zu wissen, ob sie Kenntnis hatte.
 
Ob das Tierheim die Herausgabe von der Zahlung eines Betrages abhängig machen darf und ob der Betrag von 300,00 € rechtmäßig ist, ist ebenfalls zu prüfen und auch ob die Herausgabe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem zuständigen Amtsgericht durchgesetzt werden könnte. Dies lässt sich jedoch nur anhand der Einzelheiten bewerten.
 
Alternativ könnten Sie auch versuchen, mit dem Tierheim eine sofortige Herausgabe gegen Ratenzahlung zu vereinbaren.
 
Wenn die Familie Ihres Freundes die Katze dem Tierheim übereignet, dann geht das Eigentum über und das Tierheim allein kann darüber entscheiden, an wen es die Katze weitervermittelt, hierauf hat die Familie dann keinen Einfluss mehr und sie wird auch nicht erfahren, wer die neuen Halter sind.
 
Bei weiterem Beratungsbedarf sollte die Familie sich kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, da der Betrag, den das Tierheim fordert, mit jedem Tag höher wird.
 
 

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