zurück zur Übersicht Schutzvertrag 05.07.2023 von Alexandra B. Hallo ich und meine Frau haben uns über ein Schutzvertrag ein Husky Welpen gekauft wo wir montalich 200euro zahlen. Vorgestern standen die Besitzer vor unsere Tür und wollten sie wieder abholen und die 600 Euro extra nochmal haben. Zumal sie die Polizei gerufen haben, weil sie gesagt haben, es liegt Gefahr des Hundes vor die Polizei hat mir den Hund überlassen. Meine Angst ist es, dass sie es schaffen mir den Hund wegzunehmen zumal ich den EU-Pass bekommen habe, die Leine und das Geschirr und die Decke von der Mama. Kann mir einer Hilfe sagen, ob sie den Hund wieder bekommt oder ob ich den behalten darf Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie mit den Verkäufern einen Kaufvertrag über den Welpen geschlossen und ihn zusammen mit dem Heimtierausweis und dem Zubehör übergeben bekommen haben, dürften Sie Eigentümerin des Welpen geworden sein. Da Sie sich mit den Verkäufern auf eine Ratenzahlung geeinigt haben, hätten die Verkäufer nur einen Anspruch auf die pünktliche Zahlung der Raten, nicht aber auf die Rückgabe des Welpen. Ob es jedoch in dem Vertrag einen Eigentumsvorbehalt der Verkäufer bis zur endgültigen Zahlung gibt oder ob ein Rücktrittsrecht zugunsten der Verkäufer enthalten ist, falls die Raten nicht pünktlich gezahlt werden, etc. müsste anhand des Vertrages geprüft werden. Wichtig für die weitere Prüfung wäre auch zu wissen, aus welchem Grund die Polizei hingezogen wurde, warum die Verkäufer den Welpen zurück UND zusätzlich noch 600,00 € von Ihnen wollten, wie viele Raten haben Sie bezahlt, sind Sie mit einer oder mehreren Raten im Rückstand etc. Sollten die Verkäufer den Welpen weiterhin zurückfordern, wenden Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen, ob die Verkäufer überhaupt einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie mit den Verkäufern einen Kaufvertrag über den Welpen geschlossen und ihn zusammen mit dem Heimtierausweis und dem Zubehör übergeben bekommen haben, dürften Sie Eigentümerin des Welpen geworden sein. Da Sie sich mit den Verkäufern auf eine Ratenzahlung geeinigt haben, hätten die Verkäufer nur einen Anspruch auf die pünktliche Zahlung der Raten, nicht aber auf die Rückgabe des Welpen. Ob es jedoch in dem Vertrag einen Eigentumsvorbehalt der Verkäufer bis zur endgültigen Zahlung gibt oder ob ein Rücktrittsrecht zugunsten der Verkäufer enthalten ist, falls die Raten nicht pünktlich gezahlt werden, etc. müsste anhand des Vertrages geprüft werden. Wichtig für die weitere Prüfung wäre auch zu wissen, aus welchem Grund die Polizei hingezogen wurde, warum die Verkäufer den Welpen zurück UND zusätzlich noch 600,00 € von Ihnen wollten, wie viele Raten haben Sie bezahlt, sind Sie mit einer oder mehreren Raten im Rückstand etc. Sollten die Verkäufer den Welpen weiterhin zurückfordern, wenden Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen, ob die Verkäufer überhaupt einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben.