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Freigang von Katzen nach Erlaubnis (ohne Angaben von Gründen) entzogen

von Anke T.

Liebe Frau Fries, zunächst einmal vielen Dank, dass dieser Service, dass (wie in meinem Fall) verzweifelte Tierhalter an Sie wenden dürfen! Nun zu meinem Fall: vor Anschaffung unserer beiden Katzen habe wir unseren Vermieter schriftlich um Erlaubnis der Haltung gebeten und sie auch schriftlich erhalten. Im Mietvertrag ist die Haltung von Katzen nicht ausgeschlossen und es gibt einen weiteren Mieter im Haus, der ebenfalls 2 Katzen in seiner Wohnung hält. Wir bewohnen die EG-Wohnung mit großem Garten und da unser Vermieter im Ne-benhaus ebenfalls die EG-Wohnung mit Garten bewohnt, wollten wir uns absichern, dass er gegen eine Haltung nichts einzuwenden hat. Unsere kastrierten Katzen lassen wir seit einem Jahr für ca. 4 h auf Freigang und nur, wenn wir zu Hause sind, damit sie jederzeit zu uns reinkommen können, um ihren Bedürfnissen nachzukommen. Die Gärten in unserer Straße sind nicht durch Zäune, aber durch blickdichte Bepflanzung getrennt, die von den Katzen überwunden werden können, so dass sich sowohl unsere, als auch die 5 anderen Nachbarkatzen (von verschiedenen Besitzern) durch die Gärten schleichen können, um auf das Gelände der unmittelbar angrenzenden Pferderennbahn zu gelangen. Gestern erhielten wir plötzlich von unserem Vermieter die schriftliche Mitteilung, dass wir bis zum Ende des laufenden Monats die Katzenhaltung beenden müssen, ohne Nennung von Gründen. Darf er das und was ist nun zu tun? Wir wollen unsere Katzen natürlich behalten und das möglichst auch als Freigänger. Es gab bisher auch keine Beschwerden, dass sich die Katzen ungebührlich benehmen (lautes Miauen, auf den Rasen koten/urinieren, an Terrassenmöbeln kratzen, o.ä.). Natürlich werden wir versuchen, das Gespräch mit ihm zu suchen, befürchten allerdings, dass er für Vorschläge (z.B. die Errichtung eines Zauns als Grenze zwischen unseren Gärten) wenig empfänglich sein wird...

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist nicht ganz klar, was genau der Vermieter verboten hat, in der Überschrift schreiben Sie, dass der Freigang verboten wurde, in Ihrer Frage hingegen ist die Katzenhaltung an sich zu beenden. Da Sie schreiben, dass Sie die Katzen behalten wollen, nehme ich an, dass Ihnen generell die Katzenhaltung verboten wurde.
 
Grundsätzlich darf ein Vermieter seine erteilte Erlaubnis nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, wie z.B. Geruchsbelästigung oder Lärmbelästigung der anderen Mieter im Haus, Schäden an der vermieteten Wohnung etc. Grundlos kann er seine Zustimmung daher nicht widerrufen.
 
Versuchen Sie in einem möglichst sachlichen Gespräch herauszufinden, ob es überhaupt um Ihre Katzen geht und was genau ihn stört oder ob der Vermieter sich eigentlich über etwas anderes ärgert, dies aber nicht anspricht und die Katzen „vorschiebt“. Falls Sie ein Lösung finden, wie z.B. die Errichtung des Zauns, o.ä. halten Sie das Ergebnis für alle Beteiligten schriftlich fest und beschreiben auch den Inhalt sehr genau um Missverständnisse zu vermeiden. Für den Fall des Zaunbaus, z.B. wer den Zaun errichtet, wer den Zaun bezahlt, was für ein Art Zaun, wie hoch darf der Zaun sein, was ist bei Auszug mit dem Zaun usw.
 
Statt allein mit dem Vermieter zu sprechen, könnten Sie sich an das zuständige Schiedsamt wenden um mit deren Hilfe eine Lösung zu finden.

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