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Verbot von Katzenleiter

von Tom T.

Sehr geehrte Damen und Herren, Es gibt eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter, dass eine Katzenleiter angebracht werden durfte, diese hat nun seit zwei Jahren Bestand. Es gab einen Eigentümerwechsel. Kann der neue Eigentümer verlangen, die Katzentreppe entfernen zu lassen, insofern er einen Grundbucheintrag vorzuweisen hat? Falls ja, mit welcher Frist kann der neue Eigentümer darauf hinweisen, die Katzenleiter zu entfernen ? Diese liegt nur lose auf dem Fensterbrett, es wurden keine Schrauben verwendet. ... oder gilt die mündliche Vereinbarung mit dem Vorbesitzer weiterhin? Herzlichen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da im Mietrecht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB gilt, tritt der Käufer eines vermieteten Wohnraums in den bestehenden Mietvertrag mit den Mietern automatisch ein und muss diesen fortführen.
 
Da Sie nur eine mündliche Zusage Ihres Vermieters haben, ist wahrscheinlich die Beweisbarkeit dieser Vereinbarung gegenüber Ihrem neuen Vermieter, falls der überhaupt die Abschaffung fordert, problematisch. Sollten keine Zeugen dabei gewesen sein oder gibt es keine anderweitige Möglichkeit des Nachweises, bitten Sie Ihren vormaligen Vermieter, wenn möglich um die schriftliche Bestätigung der damals erteilten Genehmigung der Katzenleiter.

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