zurück zur Übersicht Fundkatze 14.07.2023 von Diana T. Hallo zusammen, ich habe geholfen eine zugelaufene Katze zu sichern. Ihre 3 Kitten mussten mit einer Lebendfalle eingefangen werden. Das Ordnungsamt fühlt sich nicht zuständig, da die Melder das Tier gefüttert haben. Eine Fundtiermeldung zu der Familie ist nicht möglich. Wird ein Bürger echt zu einer Fundtierunterschlagung gezwungen? Zunächst bestätige ich, dass Sie die Katze (BBK) mit 3 Kitten als Fundtiere melden wollten. Nicht bestätigen kann ich Ihnen, dass diese Katzenfamilie hier als Fundsache eingeordnet wird. Daraus resultiert auch die Unzuständigkeit der Stadt Haltern am See in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der allerorts knappen Stadt- und Gemeindekassen versuchen die Verwaltungen gerade bei Katzen immer wieder den Zustand „Fundtier“ zu vermeiden, da damit die gesetzliche Versorgungspflicht einhergeht. Die entstandenen Kosten sind zwar -theoretisch- vom Eigentümer/Halter der Katze an die Stadt zu erstatten, das Problem ist jedoch häufig, dass der nicht gefunden werden kann, so dass die Städte und Gemeinden auf den Kosten „sitzen bleiben“. In der Regel wird von den Verwaltungen behauptet, dass es sich um eine herrenlose und nicht um eine entlaufene Katze handele, für die Behörde jedoch nicht zuständig sei. In Ihrem geschilderten Fall scheint es, dass die Stadt über die Fütterung der Katze und deren Kitten durch die Familie versucht, die Familie in die Haltereigenschaft zu „drücken“ um so den Fundtierstatus zu vermeiden. Um zu prüfen, ob dies die Weigerung der Behörde rechtfertigt, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Anhand derer ist dann auch zu prüfen, ob hier die Urteile des Verwaltungsgericht Gießen vom Urteil vom 27.02.2012, Az. 4 K 2064/11.GI sowie des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urteil vom 23.04.2012 - 11 LB 267/11 hilfreich sind, die entstandenen notwendigen Aufwendungen wie Futter und Tierarztkosten dennoch von der Stadt erstattet zu bekommen. Eine strafbare Fundunterschlagung der Familie dürfte nicht vorliegen, da sie den -erfolglosen- Versuch der ordnungsgemäßen Fundmeldung nachweisen kann, da ich annehme, dass der letzte Teil Ihrer Frage ist aus einem Schreiben oder eine E-Mail der Stadt entnommen ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der allerorts knappen Stadt- und Gemeindekassen versuchen die Verwaltungen gerade bei Katzen immer wieder den Zustand „Fundtier“ zu vermeiden, da damit die gesetzliche Versorgungspflicht einhergeht. Die entstandenen Kosten sind zwar -theoretisch- vom Eigentümer/Halter der Katze an die Stadt zu erstatten, das Problem ist jedoch häufig, dass der nicht gefunden werden kann, so dass die Städte und Gemeinden auf den Kosten „sitzen bleiben“. In der Regel wird von den Verwaltungen behauptet, dass es sich um eine herrenlose und nicht um eine entlaufene Katze handele, für die Behörde jedoch nicht zuständig sei. In Ihrem geschilderten Fall scheint es, dass die Stadt über die Fütterung der Katze und deren Kitten durch die Familie versucht, die Familie in die Haltereigenschaft zu „drücken“ um so den Fundtierstatus zu vermeiden. Um zu prüfen, ob dies die Weigerung der Behörde rechtfertigt, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Anhand derer ist dann auch zu prüfen, ob hier die Urteile des Verwaltungsgericht Gießen vom Urteil vom 27.02.2012, Az. 4 K 2064/11.GI sowie des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urteil vom 23.04.2012 - 11 LB 267/11 hilfreich sind, die entstandenen notwendigen Aufwendungen wie Futter und Tierarztkosten dennoch von der Stadt erstattet zu bekommen. Eine strafbare Fundunterschlagung der Familie dürfte nicht vorliegen, da sie den -erfolglosen- Versuch der ordnungsgemäßen Fundmeldung nachweisen kann, da ich annehme, dass der letzte Teil Ihrer Frage ist aus einem Schreiben oder eine E-Mail der Stadt entnommen ist.