zurück zur Übersicht Krankes Tier über eine Tierschutzorganisation bekommen 14.07.2023 von Ilse L. Ich habe über eine Tierschutzorganisation 3 Katzen aus Spanien adoptiert. Gleich nach Ankunft kam der Kater schnupfen und rotzend aus seiner Box. Die Tierschutzorganisation hat es als Transport-Erkältung hingestellt und mir gesagt, ich brauche nicht zu Tierarzt. Nach dem der Kater kaum Luft bekam und gelb-grüner Ausfluß aus der Nase kam, bin ich natürlich zum Tierarzt. Mein Tier hat Feline Calicivirus (FCV). Das habe ich erst durch meinen Tierarzt erfahren. Der Tierschutzorganisation war allerdings das bekannt. Erst auf mehrmaliges Nachfragen, kam raus, der Kater hat in Spanien 2 x Antibiotika bekommen und hätte eigentlich nicht auf die Reise dürfen. Da dieses Virus nicht heilbar ist und zu dem auch noch ansteckend für andere Katzen, möchte ich gegen diese Fahrlässigkeit vorgehen. Habe ich da Möglichkeiten. Hinzu kommt noch das ich auf Grund dieser Erkrankung hohe Tierarztkosten im Moment (ca. 800 €) habe und diese in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen werden. Kann ich auf Erstattung der Arztkosten klagen und die Folgekosten einfordern. Wie sich rausstellt, sind sie zwar ein eingetragener Verein, haben aber die Tiere in Spanien einkauft und ungesehen, hier weiterverkauft (unter dem Schutzmantel Schutzgebühr). Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedenen rechtliche Bereiche betroffen, so z.B. Verstöße gegen die Transportrechtlichen Vorschriften, für die das Veterinäramt am Sitz des Vereins zuständig ist und um Ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz. Um zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch sowohl für die bereits entstandenen als auch für die künftigen Kosten haben und in welcher Höhe, müssten die Einzelheiten bekannt sein und alle vorhandenen Unterlagen (Tierschutzvertrag, Vermittlungsanzeige, medizinische Befunde, etc.) insbesondere der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden, die Korrespondenz mit dem Verein, aus der sich ergibt, dass der Verein von der fehlenden Transportfähigkeit und der Erkrankung wusste. Anhand der Unterlagen ist nämlich dann zu prüfen, ob aus dem Tierschutzvertrag ein Schadensersatzanspruch ergibt und/oder sogar aufgrund einer arglistigen Täuschung. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf für eine ausführliche Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedenen rechtliche Bereiche betroffen, so z.B. Verstöße gegen die Transportrechtlichen Vorschriften, für die das Veterinäramt am Sitz des Vereins zuständig ist und um Ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz. Um zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch sowohl für die bereits entstandenen als auch für die künftigen Kosten haben und in welcher Höhe, müssten die Einzelheiten bekannt sein und alle vorhandenen Unterlagen (Tierschutzvertrag, Vermittlungsanzeige, medizinische Befunde, etc.) insbesondere der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden, die Korrespondenz mit dem Verein, aus der sich ergibt, dass der Verein von der fehlenden Transportfähigkeit und der Erkrankung wusste. Anhand der Unterlagen ist nämlich dann zu prüfen, ob aus dem Tierschutzvertrag ein Schadensersatzanspruch ergibt und/oder sogar aufgrund einer arglistigen Täuschung. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf für eine ausführliche Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.