zurück zur Übersicht Hund verkaufen 15.07.2023 von Nadine H. Ich habe meinen Chihuahua zum Verkauf angeboten. Daraufhin hat sich eine Dame gemeldet die ihn unbedingt haben will und von sich aus eine Anzahlung getätigt hat damit er nicht zwischenverkauft wird. Jetzt einen Tag vor Übergabe möchte sie aus persönlichen Gründen zurücktreten und ihre Anzahlung zurück. Ich habe ihr angeboten dass der Hund noch eine Woche bei uns bleiben kann und wir uns dann treffen wenn sie die Situation bei ihr wieder beruhigt hat. Darauf ist sie gar nicht eingegangen und besteht nur darauf zurückzutreten und dass ich ihr sie Anzahlung wieder zurück überweise. Der Hund war für fast zwei Wochen für sie reserviert, natürlich habe ich durch die Reservierung anderen Interessenten abgesagt. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider scheint dieses aus Verkäufersicht sehr ärgerliche Verhalten, dass Interessenten eine Anzahlung leisten, dann aber kurzfristig vor dem Termin absagen und ihr Geld zurückfordern nach meiner Erfahrung in letzter Zeit immer häufiger vorzukommen. Ob Sie die Anzahlung behalten dürfen und wenn ja in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Umständen ab. So müsste z.B. bekannt sein, wie hoch der eigentliche vereinbarte Kaufpreis und wie hoch die Anzahlung war um zu prüfen, ob mit der Anzahlung nur ein geringer Teil, die Hälfte oder ob schon fast der gesamte Kaufpreis geleitstet wurde, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. was genau Sie beiden vereinbart haben um zu prüfen, ob der Kaufvertrag mit der Anzahlung schon mündlich zustande gekommen ist (ein Schriftstück ist für die Wirksamkeit keine Voraussetzung dient jedoch der Beweisbarkeit) oder ob nur eine reine Reservierung vereinbart war. Sofern Sie hierüber über WhatsApp, etc. korrespondiert haben, müsste dieser Verlauf eingesehen werden. Falls ein Kaufvertag bereits zustande gekommen war und kein vertragliches Rücktrittsrecht der Käuferin vereinbart war, hätten Sie theoretisch einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, sprich auf Abnahme des Hundes und Zahlung des restlichen Kaufpreises. Wenn dies für Sie ausscheidet oder wenn Sie den Rücktritt der Käuferin bereits angenommen/bestätigt haben, ist zu prüfen, ob Sie z.B. durch den Rücktritt einen finanziellen Schaden erlitten haben (z.B. wenn der Hund nur noch zu einem geringeren Kaufpreis verkauft werden könnte, etc.), den die Dame Ihnen ersetzen müsste, so dass Sie die Anzahlung einbehalten dürften.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider scheint dieses aus Verkäufersicht sehr ärgerliche Verhalten, dass Interessenten eine Anzahlung leisten, dann aber kurzfristig vor dem Termin absagen und ihr Geld zurückfordern nach meiner Erfahrung in letzter Zeit immer häufiger vorzukommen. Ob Sie die Anzahlung behalten dürfen und wenn ja in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Umständen ab. So müsste z.B. bekannt sein, wie hoch der eigentliche vereinbarte Kaufpreis und wie hoch die Anzahlung war um zu prüfen, ob mit der Anzahlung nur ein geringer Teil, die Hälfte oder ob schon fast der gesamte Kaufpreis geleitstet wurde, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. was genau Sie beiden vereinbart haben um zu prüfen, ob der Kaufvertrag mit der Anzahlung schon mündlich zustande gekommen ist (ein Schriftstück ist für die Wirksamkeit keine Voraussetzung dient jedoch der Beweisbarkeit) oder ob nur eine reine Reservierung vereinbart war. Sofern Sie hierüber über WhatsApp, etc. korrespondiert haben, müsste dieser Verlauf eingesehen werden. Falls ein Kaufvertag bereits zustande gekommen war und kein vertragliches Rücktrittsrecht der Käuferin vereinbart war, hätten Sie theoretisch einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, sprich auf Abnahme des Hundes und Zahlung des restlichen Kaufpreises. Wenn dies für Sie ausscheidet oder wenn Sie den Rücktritt der Käuferin bereits angenommen/bestätigt haben, ist zu prüfen, ob Sie z.B. durch den Rücktritt einen finanziellen Schaden erlitten haben (z.B. wenn der Hund nur noch zu einem geringeren Kaufpreis verkauft werden könnte, etc.), den die Dame Ihnen ersetzen müsste, so dass Sie die Anzahlung einbehalten dürften.