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Kranker Hund pinkelt während Wassertherapie ins Becken

von Sonia R.

Guten Tag, unser Hund hatte im April einen schweren Bandscheibenvorfall. Sie musste operiert werden. Um den Heilungsprozess zu verbessern wurde eine Wassertherapie empfohlen. Unser Hund kann leider noch nicht wirklich ihre Ausscheidungen kontrollieren. Bei einer Therapie, als die Therapeutin meinen Hund aus dem Wasser hebt, hat sie in das Becken gepinkelt. Jetzt soll ich eine Rechnung von €250 zahlen, da mein Hund das Becken verschmutzt hat. Ist das rechtens? Mir wurde vor der Therapie davon nichts gesagt!!! Vielen Dank für eine Rückmeldung. Viele Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem geschilderten Fall kommt die klassische Anwalts-Antwort zum Tragen „es kommt darauf an“.
 
Zunächst gilt für Sie als Hundehalterin, dass Sie gemäß § 833 BGB gesetzlich dazu verpflichtet sind, Schäden, die Ihr Hund an/bei anderen verursacht zu ersetzen. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig, so dass es nicht darauf ankommt ob Sie bzw. Ihr Hund Schuld an dem Vorfall hatten.
 
In Ihrem Fall ist daher zu prüfen, ob die Verunreinigung des Wasser durch den Hundeurin tatsächlich einen Schaden verursacht hat, ob das Wasser nur ausgetauscht werden musste und/oder ob die Reinigung des Beckens notwendig war und ob der Betrag von 250,00 € angemessen war bzw. wie er sich zusammensetzt.
 
Wenn Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben, leiten Sie die Rechnung dorthin weiter, die Versicherung wird dann prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.
 

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