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Hundebiss

von Katja S.

Ordnungsamt und Polizei verweigern mir nach Hundebiss Akteneinsicht. Ich und auch meine Hündin sind die Geschädigten. Von der Haftpflichtversicherung habe ich die Aussage, dass sie nicht zahlen da die Verursacherin gegenteilige Angaben gemacht hat. Da die Versicherung eine Rechtsabteilung hat werden die die Akteneinsicht anfordern. Habe ich irgendeine Chance auch an die Aussage zu kommen? Warum darf ich auch nicht erfahren welche Auflagen es für den Verursacherhund gibt? Ist dummerweise ein Nachbar und meine Hündin und ich haben Angst seit dem Beissvorfall. Danke für eine Auskunft. Ich habe es extra kurz gehalten.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der Geschädigte/Verletzte einer Straftat kann entweder selbst oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht in die Strafakte beantragen, so sieht es § 406 e Strafprozessordnung (StPO) vor. Dieser Antrag sollte schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, um nicht von der Polizei „abgewimmelt“ zu werden.
 
Da Sie den Sachverhalt leider sehr kurz gehalten haben, ist leider nicht nachvollziehbar, welche Versicherung involviert ist und in welchem Zusammenhang die Versicherung Akteneinsicht erhalten soll usw. Da beide Behörden, sowohl das Ordnungsamt und Polizei die Einsicht verwehren, es jedoch sehr wichtig sein kann im Rahmen der zivilrechtlichen Ansprüche, die Akten einzusehen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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