zurück zur Übersicht Trennung 26.07.2023 von Svenja R. Hallo, mein Ex-Partner und ich haben uns vor 3 Jahren einen Hund angeschafft. Im Kaufvertrag stehe ich. Jedoch ist er bei der Hundesteuer für das Tier eingetragen, die wir uns aber trotzdem geteilt haben. Jetzt ist die Frage wem gehört der Hund ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Eigentumslage sehr kompliziert zu prüfen und von den Einzelheiten abhängt, ist auf Ihre kurze Frage nur eine sehr kurz und allgemeine Antwort möglich. Nach Ihrer Schilderung sind Sie einerseits im Kaufvertrag als Käuferin genannt, anderseits erscheint es aber, als ob Sie sich den Hund gemeinsam angeschafft haben, sich die „Verantwortung“ teilen und auch die Kosten teilen, dies könnte eher auf ein Gemeinschaftseigentum hindeuten. In diesem Fall wären Sie beide eine so genannte Bruchteilsgemeinschaft auf die die Regelungen der §§ 741 ff. BGB anzuwenden wären, so wie es z.B. das Landgericht Duisburg in einer Entscheidung im Jahre 2011 und aktuell das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 12.05.2023 gesehen haben. Ob dies auf Ihren Fall aber überhaupt „passt“ müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem konkreten Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Eigentumslage sehr kompliziert zu prüfen und von den Einzelheiten abhängt, ist auf Ihre kurze Frage nur eine sehr kurz und allgemeine Antwort möglich. Nach Ihrer Schilderung sind Sie einerseits im Kaufvertrag als Käuferin genannt, anderseits erscheint es aber, als ob Sie sich den Hund gemeinsam angeschafft haben, sich die „Verantwortung“ teilen und auch die Kosten teilen, dies könnte eher auf ein Gemeinschaftseigentum hindeuten. In diesem Fall wären Sie beide eine so genannte Bruchteilsgemeinschaft auf die die Regelungen der §§ 741 ff. BGB anzuwenden wären, so wie es z.B. das Landgericht Duisburg in einer Entscheidung im Jahre 2011 und aktuell das Landgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 12.05.2023 gesehen haben. Ob dies auf Ihren Fall aber überhaupt „passt“ müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem konkreten Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.