zurück zur Übersicht Weiterverkauf 2 Welpen ohne meinen Sohn als Verkäufer zu informieren 29.07.2023 von Antje S. Schönen guten Tag ich habe eine Frage. Mein Sohn hatte 9 Welpen und alle sind verkauft. Heute morgen bekamen er eine Mitteilung von Tierwelt, dass 2 Welpen in unserer Umgebung verkauft werden. Er schaute nach und musste erschreckender Weise feststellen, daß es 2 seiner Welpen sind. Er hat einen Kaufvertrag aber nur dass die Welpen angezahlt wurden und die Restsumme am 26.05.2023 gezahlt wurde und die Welpen übergeben wurden. Hat mein Sohn das Recht die Welpen zurück zu bekommen wenn er die Summe die der Käufer damals zahlte zurück gibt??? Oder ist das alles Chancen los? Es handelt sich um Michlingswelpen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie erschrocken sind und die Hunde gern zurückbekommen möchten. Leider ist Ihre Schilderung jedoch so kurz, dass nur eine sehr allgemeine Einschätzung möglich ist. Indem Sie bzw. Ihr Sohn die verkauften Hunde gegen Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreis zurückverlangen möchten, möchten Sie rechtlich gesprochen den Kaufvertrag rückabwickeln. Hierfür müsste Ihr Sohn ein Rücktrittsrecht haben, das sich entweder aus dem Kaufvertrag ergibt (hierzu ist jedoch in Ihrer Schilderung nichts genannt) oder aus dem Gesetz, wie z.B. wenn der Käufer Ihren Sohn (nachweislich) arglistig getäuscht hätte. Zusätzlich wäre auch an ein Rückkaufs- oder ein Vorkaufsrecht zu denken, aber auch hierfür ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, dass dies nachweislich vereinbart wurde. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf möglichst umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da sich die Chancen die Hunde gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzubekommen, noch stärker verringern, wenn sie an Dritte verkauft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie erschrocken sind und die Hunde gern zurückbekommen möchten. Leider ist Ihre Schilderung jedoch so kurz, dass nur eine sehr allgemeine Einschätzung möglich ist. Indem Sie bzw. Ihr Sohn die verkauften Hunde gegen Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreis zurückverlangen möchten, möchten Sie rechtlich gesprochen den Kaufvertrag rückabwickeln. Hierfür müsste Ihr Sohn ein Rücktrittsrecht haben, das sich entweder aus dem Kaufvertrag ergibt (hierzu ist jedoch in Ihrer Schilderung nichts genannt) oder aus dem Gesetz, wie z.B. wenn der Käufer Ihren Sohn (nachweislich) arglistig getäuscht hätte. Zusätzlich wäre auch an ein Rückkaufs- oder ein Vorkaufsrecht zu denken, aber auch hierfür ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, dass dies nachweislich vereinbart wurde. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf möglichst umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da sich die Chancen die Hunde gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzubekommen, noch stärker verringern, wenn sie an Dritte verkauft werden.