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Unterschlagung eines Katers - wie zurückkriegen?

von Theo F.

Hallo! Bei diesem Fall geht es um den Kater meiner Freundin. Vor ca. 5 Monaten ist der Kater verschwunden, eine Woche bevor sie ausgezogen ist. Sie wohnte dort zur Untermiete und die ehemalige Mitbewohnerin ist in der Wohnung geblieben. Wir haben Poster verteilt, Duftspuren hinterlassen, haben immer wieder gesucht, usw., aber es gab kein Zeichen von ihm. Nun haben wir letzte Woche, 5 Monate später, eine Nachricht bekommen, dass der Kater gesichtet wurde - auf dem Balkon der Wohnung, in der meine Freundin gewohnt hatte. Die Person hat uns Fotos zukommen lassen, auf denen eindeutig der Kater auf dem Balkon zu sehen ist. Meine Freundin und ich sind noch am gleichen Tag dahin gegangen und haben den Kater dann selbst auf dem Balkon gesehen und eindeutig identifiziert. Wir haben nochmal Fotos gemacht und ein kurzes Video vom Kater hinter dem Katzennetz auf dem Balkon. Wir haben geklingelt und die ehemalige Mitbewohnerin angerufen, aber wurden nicht herein gelassen, obwohl wir erkennen konnten, dass jemand in der Wohnung ist. Wir haben dann die Polizei verständigt und während wir gewartet haben, haben wir immer wieder geklingelt. Nach ca. einer Stunde hat uns die ehemalige Mitbewohnerin dann doch die Tür geöffnet und uns in ihre Wohnung gelassen, aber behauptet, sie hätte den Kater nicht und uns erlaubt, in der Wohnung zu suchen. Obwohl wir ihn gerade erst dort gesehen hatten, war er nicht mehr da - scheinbar hat sie ihn im Keller oder bei einem*r Nachbar*in untergebracht. An dem Abend kam die Polizei wegen Überlastung nicht mehr und wir haben Zuhause über die Onlinewache der Polizei Berlin Strafanzeige gestellt und den Fall geschildert (soweit ich es verstehe würde es ja um die Unterschlagung einer Fundsache gehen). Am nächsten Morgen haben wir noch einmal die Polizei verständigt, die dann auch schnell da war, doch die beiden Beamt*innen konnten nichts weiter tun, weil die ehemalige Mitbewohnerin ihnen verweigert hat, die Wohnung zu betreten. Sie haben alle Personalien aufgenommen und zu der Strafanzeige hinzugefügt. So wie sie es uns beschrieben haben, besteht die Hoffnung nun darin, dass die Strafanzeige zu einer unangekündigten Wohnungsdurchsuchung führt, bei der der Kater hoffentlich gefunden wird. Seitdem hat meine Freundin mit einem Anwalt gesprochen, der angeboten hat, den Fall zu übernehmen und strafrechtlich zu verfolgen. So wie er es geschildert hat, würde es dann zu einer vorgerichtlichen Verhandlung kommen, und wenn dabei keine Einigung entsteht, würde es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Leider ist unklar, ob wir es schaffen, die Anwaltskosten aufzubringen. Nun fragen wir uns, wie wir weiter vorgehen können. Uns geht es in erster Linie darum, dass der Kater irgendwie zu seiner Besitzerin zurückkommt. Wir haben die Sorge, dass das polizeiliche Verfahren lange dauern würde, und dass die ehemalige Mitbewohnerin den Kater so lange (oder auch permanent) woanders unterbringt und sich dann auch aus einer Wohnungsdurchsuchung nichts weiter ergibt. Auf weitere Kontakt- und Schlichtungsversuche reagiert die ehemalige Mitbewohnerin nicht, weshalb wir nicht denken, dass auf dem Wege etwas zu lösen ist. Wäre ein Erfolg bei einem Gerichtsverfahren mit der Beweislage wahrscheinlich? Beweislage: Zeugenaussgen von der Person, die den Kater gesichtet hat und uns bescheid gegeben hat und mir; Fotos und ein kurzes Video vom Kater auf dem Balkon (Balkon ist im Erdgeschoss mit Hochparterre, also von ca. 50-100cm weit weg und der Kater hat ein markantes Muster im Gesicht, das auf den Bildern zu sehen ist); ABER: Kater ist nicht gechippt und meine Freundin kann den Katzenpass aus der Ukraine als Besitzurkunde nicht finden. Wäre es nicht auch möglich, den Fall zivil- und nicht (nur) strafrechtlich zu verfolgen? Gibt es noch andere Anlaufstellen, an die wir uns wenden können? Ich hoffe, ich habe alle relevanten Details beschrieben und, dass Sie uns weiterhelfen können! Ich bedanke mich im Vorhinein für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie die Polizei hinzugerufen und eine Anzeige erstattet haben, da eine strafbare (Fund-)Unterschlagung vorliegen könnte. Sofern nicht schon geschehen, sollte Ihre Freundin zusätzlich zur Sicherheit auch einen Strafantrag stellen. Über den Rechtsanwalt, den Ihre Freundin bereits angefragt hat, könnte sie auch Akteneinsicht erhalten, um das Ergebnis der Ermittlungen zu erfahren. Der beschriebenen Ablauf, eines Einigungsversuchs und der anschließenden Gerichtsverhandlung stellt eigentlich den Ablauf einer zivilrechtlichen Herausgabeklage dar, vielleicht liegt da ein Missverständnis vor? Auf dem zivilrechtlichen Wege wäre diese Herausgabeklage auch möglich, um aber die Erfolgsaussichten und das damit verbundene Prozesskostenriskio einer solchen Klage bewerten zu können, sind nicht nur die vorhanden Beweismittel zu bewerten, sondern wichtig wäre auch zu wissen, ob die ehemalige Mitbewohnerin nur behauptet den Kater nicht zu haben oder ob sie z.B. behauptet, ihr wäre der Kater überlassen worden bei Auszug, oder ähnliches. Bei dieser Prüfung der Erfolgsaussichten kann die obengenannte Akteneinsicht sehr hilfreich sein, sofern die ehemalige Mitbewohnerin eine Aussage macht.
 
Sobald Ihre Freundin die Anwaltskosten tragen kann, sollte Sie sich an den Rechtsanwalt wenden um keine weitere Zeit zu verlieren, da auch ein Zivilprozess unter Umständen viele Monate dauern kann.
 

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