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Wer ist Besitzer der Katze/ Katze nach Trennung zu mir holen?

von Laura D.

Hallo, ich habe ein riesen Problem. Mein Ex-Freund und ich haben uns vor ca. 3 Jahren eine Babykatze gekauft (kein Kaufvertrag, ICH habe die Schutzgebühr ALLEINE bezahlt). Während der Beziehung habe ich zu 90% die Kosten für Futter und Spielzeug getragen, Tierarztkosten wurden KOMPLETT von mir übernommen, Tasso und Impfpass laufen auf meinen Namen. Vor ca. 1 Jahr habe ich mich getrennt und aufgrund der schnellen Wohnungssuche konnte ich meine Katze nicht sofort mitnehmen und wir haben mündlich vereinbart, dass mein Ex-Freund die Katze behält bis ich eine Wohnsituation habe, die es zulässt sie nochmal zu mir zu holen. Diese Wohnsituation ist nun eingetreten, er möchte sie aber nicht herausgeben. Wann kann oder soll ich tun?! Danke vorab..

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde er die Katze zurückhält. Behauptet er z.B. dass Sie ihm die Katze überlassen haben oder nutzt die Katze nur als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä.
 
Zu prüfen ist zunächst, ob Sie vor drei Jahren Alleineigentum erworben haben oder ob Sie beide Miteigentümer des Katers geworden sind, wobei Ihre Angaben für ein Alleineigentum sprechen könnten. Des Weiteren muss geprüft werden, ob sich hieran durch das Belassen der Katze bei Ihrem  Auszug rechtlich etwas geändert hat. Da Sie schreiben, dass Sie die Katze nur vorübergehend bei ihm belassen haben und klar gemacht haben, dass Sie sie abholen werden, könnte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein, so dass Sie nach wie vor Eigentümerin wären. Da Sie diese Absprache jedoch im Streitfall beweisen müssten und dies nur mündlich vereinbart wurde, ist zu prüfen, ob es andere Beweise oder Indizien gibt, z.B. wenn Sie (nachweislich) auch nach Auszug weiterhin allein alle Kosten für die Katze bezahlen.
 
Falls noch nicht geschehen, fordern Sie ihn zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen die Katze unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Sollte er sich weigern oder die Frist ignorieren, sollten Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden und die realistischen Erfolgsaussichten eines Prozesses prüfen lassen. Hiermit sollten Sie sich dann auch nicht viel Zeit lassen, da aus meiner Erfahrung die Chance, dass Sie die Katze zurückbekommen kleiner werden je mehr Zeit vergeht.
 
 
 

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