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Vermieter verbietet Hund weil Unhygienisch

von Vanessa H.

Hallo alle zusammen ich habe ein wichtiges Anliegen Ich bin erst vor 6 Wochen in meine Mietwohnung gezogen, nun habe ich von einer bekannten ein Angebot für meinen absoluten Traumhund bekommen. Das ich nicht ablehnen möchte! Ich schreib meinen Vermieter ob es denn Inordnung wäre einen kleinen Hund Max. 30cm zu halten (Mietvertrag steht Tiere sind nur mit Erlaubnis zuhalten außer Kleintiere) darauf hin schrieb er das er grundsätzlich keine Hunde in der Wohnung möchte. Nachdem dies für mich kein Grund ist fragte ich welche Bedenken er denn hätte darauf hin bekam ich über eine Woche keine Antwort erst nach der 2ten Nachricht bekam ich über 24h später das Feedback das er keinen Hund in der Wohnung möchte da diese den Laminat kaputt machen durch die Krallen (der laminat war bei Einzug bereits beschäftigt wurde auch dokumentiert) und das es unhygienisch ist da er die Einbau Küche irgendwann weiter vermieten möchte. Für mich sind das definitiv keine Ausschlaggebenden Begründungen! Eine Küche kann man fachmännisch desinfizierend reinigen lassen! In der Hausordnung sind Hunde erlaubt. Ich möchte den Hund holen, was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass die Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam sein wird, da Vermieter (abhängig allerdings von der konkreten Wortwahl), die Hunde- und Katzenhaltung von ihrer Zustimmung abhängig mach dürfen, jedoch ist der Vermieter dadurch nicht berechtigt, seine Erlaubnis grundlos zu verwehren. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12), muss der Vermieter für den konkreten Einzelfall die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn vornehmen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. In Ihrem Fall hat der Vermieter seine Befürchtungen über Ihr Interesse an der Haltung eines kleinen Hundes gestellt.
 
Um die Erlaubnis zur Hundehaltung zu erhalten, könnten Sie daher Ihren Vermieter nun nochmals schriftlich auffordern Ihnen innerhalb von einer Woche (setzten Sie ein konkretes Datum ein) die schriftliche Genehmigung zur Haltung eines Hundes zu erteilen. Verweisen Sie auf die BGH Rechtsprechung. Sollte er sich weiterhin weigern, müssten Sie die Zustimmung vor dem zuständigen Amtsgericht notfalls einklagen, so wie z.B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem AG München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php
Das Münchener Gericht hat unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichen ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern das Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen.
Das für Ihren Fall zuständige Gericht würde dann darüber entscheiden, ob das Verbot der Hundehaltung wirksam war oder nicht.
 
Wenn Sie sich stattdessen den Hund entgegen des Verbots des Vermieters anschaffen würden, könnte er wiederum auf Abschaffung des Hundes klagen und sofern sie ihn nicht abschaffen den Mietvertrag kündigen. Auch in diesem Prozess würde das Gericht prüfen, ob das Verbot des Vermieters wirksam war oder nicht.
 

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