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Französische Bulldogge zurück holen

von Maren L.

Guten Abend vor einiger Zeit hat meine Freundin ihren Hund verkauft jetzt besteht das Problem das beim Käufer das Jugendamt mit im Spiel ist und es hieß die Tiere müssen wegen also und der Hund jetzt haben wir uns darum gekümmert das er einen neuen platz bekommt jetzt haben sie wieder gesagt das er dort bleiben darf was er komisch ist weil es erst kam als man geschrieben hat das ein neuer platz da ist haben wir eine möglichkeit den hund wieder zu holen weil wir uns unwohl fühlen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie sich aufgrund der Umstände bei der Käuferin um den Hund sorgen.
 
Da Sie bzw. Ihre Freundin den Hund von der Käuferin zurückhaben und im Ergebnis den Verkauf rückgängig machen möchte, müsste Ihrer Freundin ein Rücktrittsrecht zustehen, sei es aus dem Kaufvertrag oder aufgrund eines gesetzlichen Grundes. Leider ergeben sich zwar aus Ihrer sehr kurzen Schilderung keine Anhaltspunkte für ein Rücktrittsrecht, zu prüfen ist aber, ob aus der Bitte/Aufforderung der Käuferin an Ihre Freundin den Hund zurückzunehmen bzw. den Hund an andere Personen weiterzuvermitteln und der Annahme Ihrer Freundin dieser Bitte/Aufforderung, nicht bereits ein wirksamer Rücktritt zustande gekommen ist und Ihre Freundin aufgrund dessen auf die Rückgabe des Hundes bestehen kann.
 
Sollte Ihren Freundin keine gütliche Lösung mit der Käuferin finden können, sollte sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden, um anhand der Einzelheiten prüfen zu lassen, ob eine Rückgabe erfolgreich durchgesetzt werden kann.
 

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