zurück zur Übersicht

Keine Hundehaltung erlaubt, obwohl bereits ein Hund im Haus ist

von Nicole S.

Hallo, habe da mal eine Frage: Im Mietvertrag steht, keine Hundehaltung erlaubt; meine Nachbarin hat sich einen Hund angeschafft und dann habe ich nachgefragt, ob ich auch einen halten darf, weil mein Freund zu mir zieht und er einen Hund hat. Aber der Vermieter sagte nein. Darf er das: einem erlauben und einem nicht?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ist die Regelung des Mietvertrages heranzuziehen, nachdem die Hundehaltung verboten ist und der Vermieter Ihnen die Hundehaltung verbieten kann. Ob die Hundehaltung der anderen Mieterin daran etwas ändert, hängt z.B. davon ab, ob der Vermieter überhaupt davon Kenntnis hat, sprich ob er dies tatsächlich genehmigt hat oder die Nachbarin den Hund ohne sein Einverständnis hält. Duldet er den Hund oder hat ihn sogar genehmigt, müssen für Sie auch ähnliche Voraussetzungen vorliegen. Duldet ein Vermieter z.B. einen kleinen Hund in einer 3-Zimmer-Wohnung, so könnte er dennoch die Haltung einer Dogge in einem 1-Zimmer-Appartment verbieten. Bitten Sie Ihnen Vermieter erneut schriftlich um die Erlaubnis der Hundehaltung. Sollte er dies erneut ablehnen, lassen Sie seine Ablehnung anwaltlich überprüfen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung