zurück zur Übersicht Keine Hundehaltung erlaubt, obwohl bereits ein Hund im Haus ist 22.06.2010 von Nicole S. Hallo, habe da mal eine Frage: Im Mietvertrag steht, keine Hundehaltung erlaubt; meine Nachbarin hat sich einen Hund angeschafft und dann habe ich nachgefragt, ob ich auch einen halten darf, weil mein Freund zu mir zieht und er einen Hund hat. Aber der Vermieter sagte nein. Darf er das: einem erlauben und einem nicht? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist die Regelung des Mietvertrages heranzuziehen, nachdem die Hundehaltung verboten ist und der Vermieter Ihnen die Hundehaltung verbieten kann. Ob die Hundehaltung der anderen Mieterin daran etwas ändert, hängt z.B. davon ab, ob der Vermieter überhaupt davon Kenntnis hat, sprich ob er dies tatsächlich genehmigt hat oder die Nachbarin den Hund ohne sein Einverständnis hält. Duldet er den Hund oder hat ihn sogar genehmigt, müssen für Sie auch ähnliche Voraussetzungen vorliegen. Duldet ein Vermieter z.B. einen kleinen Hund in einer 3-Zimmer-Wohnung, so könnte er dennoch die Haltung einer Dogge in einem 1-Zimmer-Appartment verbieten. Bitten Sie Ihnen Vermieter erneut schriftlich um die Erlaubnis der Hundehaltung. Sollte er dies erneut ablehnen, lassen Sie seine Ablehnung anwaltlich überprüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist die Regelung des Mietvertrages heranzuziehen, nachdem die Hundehaltung verboten ist und der Vermieter Ihnen die Hundehaltung verbieten kann. Ob die Hundehaltung der anderen Mieterin daran etwas ändert, hängt z.B. davon ab, ob der Vermieter überhaupt davon Kenntnis hat, sprich ob er dies tatsächlich genehmigt hat oder die Nachbarin den Hund ohne sein Einverständnis hält. Duldet er den Hund oder hat ihn sogar genehmigt, müssen für Sie auch ähnliche Voraussetzungen vorliegen. Duldet ein Vermieter z.B. einen kleinen Hund in einer 3-Zimmer-Wohnung, so könnte er dennoch die Haltung einer Dogge in einem 1-Zimmer-Appartment verbieten. Bitten Sie Ihnen Vermieter erneut schriftlich um die Erlaubnis der Hundehaltung. Sollte er dies erneut ablehnen, lassen Sie seine Ablehnung anwaltlich überprüfen.