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Eigentumsübergang/Verwahrvertrag (?)

von Anja S.

Hallo, meine Frage lautet wie folgt: Ich bin mit einer DSH Züchterin befreundet. Sie hatte im Januar einen Wurf. Die Welpen sind nach 8 Wochen ausgezogen. 2 Wochen später hat sich eine der neuen Besitzerinnen einen komplizieren Beinbruch zugezogen. Da die Besitzerin alleine lebt hat sie niemanden gehabt, der sich um den Hund kümmern kann. Das war am 02.04.2023. Der Bruder der Besitzerin hat sich an die Züchterin gewandt ob der Hund bis zur Heilung bei ihr bleiben kann. Die Züchterin verneinte und fragte den Bruder der Besitzerin ob es ok sein, wenn ich die DSH Hündin (da 10 Wochen) in Pflege/Verwahrung nehmen solle. Er bejaht das. Der Hund/Welpe wurde am gleichen Tag zur Züchterin und dann zu mir gebracht. Die Besitzerin hat meine Telefonnummer. Meine Adresse hat sie glaube ich nicht. zunächst war die Rede von einem Zeitraum von 2 Monaten. Das wäre dann bis ca Anfang Juni gewesen. Wir haben heute den 15.08.2023. Die bisher entstanden Kosten für das Hauptfutter ggf Impfungen wurden bisher übernommen aber auch nur, wenn ich dann per Whatsapp die Kosten eingefordert habe. Die Besitzerin hat sich bei mir selbst schon lange (zuletzt am 12.07.2023) nicht mehr bei mir gemeldet. am 12.08.2023 hat sich die Besitzerin telefonisch mit der Züchterin in Verbindung gesetzt und lediglich über ihren Gesundheitszustand informiert. Eine weitere Aussage, ob und wie hier weiter Verfahren werden soll gab es nicht, ihrerseits. Bereits zu Anfang wurde der Besitzerin von der Züchterin die Frage gestellt ob der Hund erneut vermittelt werden sollte das verneinte die Besitzerin sie hätte sich schon so an den Hund gewöhnt. Lange Rede kurzer Sinn, Für November plane ich die Vorstellung bei der Wesensbeurteilung. da diese nur in einem bestimmten Alter/Zeitraum erfolgen kann. schriftlich sind nie irgendwelche Absprachen getroffen worden. Es ging alles über die Züchterin. wobei die Besitzerin genau weiß, dass der Hund bei mir ist. Ich habe ihr auch immer Fotos bzw. Videos von Der Hündin und ihrem Entwicklungsstand geschickt, damit sie auf dem aktuellen Stand ist. Da allerdings keine bzw. wenig Rückmeldung oder nachfrage kam, habe ich das jetzt auch eingestellt und wie gesagt, die Besitzerin hat sich bei mir seit über einem Monat nicht mehr gemeldet oder mal nach ihrem Hund gefragt. Ich bin gespannt, wie sich hier dir rechtlichen Ansprüche aufgrund der Gesetzeslage verhalten. Im Bekanntenkreis hatten wir die Situation, dass jemand seinen Hund zum Training abgegeben hat und der "Trainer" den Hund später nicht mehr herausgegeben hat als die Bekannte ihren Hund wegen "nicht trainieren" wieder zurückhaben wollte. Vor Gericht hat der Trainer Recht bekommen und konnte den Hund behalten. Vielen Dank 
 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Frage nicht nur nicht einfach zu beantworten, sondern auch die Prüfung der Rechts- und Eigentumslage ist in der Theorie schon kompliziert und in Ihrem Fall kommt erschwerend hinzu, dass so viele verschiedene Personen involviert sind und nur ungenaue oder gar keine Absprachen bestehen. Klar dürfte jedoch sein, dass Sie weder durch Schenkung noch durch einen Kauf Eigentum an der Hündin erworben haben.
 
Aufgrund der Umstände, dass die Kommunikation von Beginn an über die Züchterin läuft, die Hündin zu der Züchterin gebracht wurde, die Käuferin Ihre Telefonnummer aber nicht Ihre Adresse hat usw. könnte der Verwahrungsvertrag zwischen der Käuferin und der Züchterin zustande gekommen sein, wobei Sie als ein Art Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfin fungieren könnten. Hieran schließt sich dann auch die wichtige Prüfung an, ob und wer von Ihnen beiden haftet, wenn die Hündin bei Dritten einen Schaden anrichtet bzw. ob für diese Konstellation eine Haftpflichtversicherung besteht und ob eine von Ihnen beiden den Hund steuerlich anmelden muss usw.
 
Die Sache nur auszusitzen und zu hoffen, dass die Käuferin sich nicht mehr meldet, ist aufgrund der langen Verjährungsfrist jedenfalls keine sichere Lösung. Daher sollte dieser Schwebezustand, diese unklare Eigentumslage und auch das unklare Haftungsriskio zu Gunsten aller Beteiligten inklusive der Hündin verbindlich geklärt werden und kurzfristig eine klare schriftliche Lösung mit der Käuferin gefunden werden. Eine Möglichkeit wäre z.B. dass Sie der Käuferin den Hund offiziell abkaufen und dies auch schriftlich festhalten. Dieses Schriftstück sollte nicht nur die Angaben der Käuferin (also jetzigen Verkäuferin) und Ihnen als Käuferin, die Daten des Hundes, sondern auch den zu zahlenden Betrag und die Tatsache, dass Sie den Hund bereits in Besitz haben und das Eigentum auf sie allein übergeht, enthalten. Wenn Sie mit z.B. mit offenen Futterrechnungen aufrechnen und dies auf den Kaufpreis anrechnen oder ähnliches dann sollte auch dies klar in dem Schriftstück mit aufgenommen werden.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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