zurück zur Übersicht Bewerbung um Hund abgelehnt 23.08.2023 von Hannemie P. Ich habe mich in einen Hund verliebt, der in meiner Nachbarschaft in Pflegestelle ist. Meine Bewerbung um den Hund ist von dem entsprechenden Verein abgelehnt worden. Das Argument des Vereins war, das ich vier Katzen habe. Ich bin der Ansicht, dass sich das insofern relativiert, als das wir Eigentümer eines großen Hauses mit großem Garten sind und zusätzlich viel Zeit haben. Habe ich trotzdem eine Chance den Hund zu bekommen ? Was wäre, wenn die Pflegestelle den Hund offiziell übernehmen würde und an mich weitergäbe? Vielen Dank für Ihre Mühe. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie über die Absage enttäuscht sind, bitte aber um Verständnis für die sachliche Antwort. Dem Verein steht es frei ob und an wen er seine Tiere vermitteln möchte, daher müssen Sie die Entscheidung, diesen Hund nicht an Sie zu vermitteln respektieren. So wie es Ihnen freisteht aufgrund der Weigerung sich -theoretisch- an einen anderen Tierschutzverein zu wenden und von dort einen passenden Hund zu übernehmen. Die Idee, dass die Pflegestelle den Hund übernimmt und an Sie weitervermittelt, könnte problematisch werden, da zum einen der Verein dafür erstmal entscheiden muss, dass die Pflegestelle den Hund überhaupt übernehmen darf und für den Fall der Vermittlung ist in den Tierschutzverträgen in der Regel das Verbot enthalten, die Tiere an Dritte zu verschenken, verkaufen oder in sonstiger Art zu überlassen. Zudem würde die Pflegestelle den Tierschutzverein absichtlich täuschen, da sie den Hund gar nicht selbst sondern für einen Dritten übernehmen möchte, was unter Umständen zu einer Anfechtung des Tierschutzvertrages durch den Verein führen könnte. Allerdings ist die Rechtsnatur der Tierschutzverträge umstritten und in Tierschutzverträgen sind oft Klauseln enthalten sind, die unwirksam sein könnten, bei weiterem Beratungsbedarf könnten Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um anhand der Einzelheiten Ihres Falles die Möglichkeiten und Folgen zu prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie über die Absage enttäuscht sind, bitte aber um Verständnis für die sachliche Antwort. Dem Verein steht es frei ob und an wen er seine Tiere vermitteln möchte, daher müssen Sie die Entscheidung, diesen Hund nicht an Sie zu vermitteln respektieren. So wie es Ihnen freisteht aufgrund der Weigerung sich -theoretisch- an einen anderen Tierschutzverein zu wenden und von dort einen passenden Hund zu übernehmen. Die Idee, dass die Pflegestelle den Hund übernimmt und an Sie weitervermittelt, könnte problematisch werden, da zum einen der Verein dafür erstmal entscheiden muss, dass die Pflegestelle den Hund überhaupt übernehmen darf und für den Fall der Vermittlung ist in den Tierschutzverträgen in der Regel das Verbot enthalten, die Tiere an Dritte zu verschenken, verkaufen oder in sonstiger Art zu überlassen. Zudem würde die Pflegestelle den Tierschutzverein absichtlich täuschen, da sie den Hund gar nicht selbst sondern für einen Dritten übernehmen möchte, was unter Umständen zu einer Anfechtung des Tierschutzvertrages durch den Verein führen könnte. Allerdings ist die Rechtsnatur der Tierschutzverträge umstritten und in Tierschutzverträgen sind oft Klauseln enthalten sind, die unwirksam sein könnten, bei weiterem Beratungsbedarf könnten Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um anhand der Einzelheiten Ihres Falles die Möglichkeiten und Folgen zu prüfen.