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Kater angeschossen von Jäger

von Susanne W.

Guten Tag! Bei einer Untersuchung sind bei unserem Norwegischem Waldkater 4 Schrotkugeln entdeckt worden. Wir wohnen zwar am Rande von Sonsbeck - hinter unseren Gärten ist ein Feld - aber es sind im Umkreis von 200 m immer wieder einzelne Häuser. Darf in diesem Gebiet auf Katzen überhaupt geschossen werden? Mir ist bewusst, dass wir den Schuldigen nie finden werden und das Jäger eine grössere Lobby haben als Haustierhalter. Vielen Dank im Voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Vereinfacht lässt sich sagen, dass außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist und Jäger gemäß § 23 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit dem Jagdgesetz des jeweiligen Bundeslandes das Wild, unter anderem vor wildernden Hunden und Katzen, schützen darf und muss. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt und schildern dort den Fall. Erfragen Sie dort auch die für Ihre Stadt zuständige “Untere Jagdbehörde“, um dort ebenfalls schriftlich diesen Vorfall zu melden und um Überprüfung zu bitten.

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