zurück zur Übersicht Ex Freund möchte Katze 26.08.2023 von Maxi S. Hallo. Ich habe da ein kleines großes Anliegen. Mein Ex Freund und ich haben uns letztes Jahr 2 Geschwisterkatzen geholt. Als wir uns getrennt haben sagte er zu mir auch schriftlich, dass ich die Katzen behalten kann weil wir sie nicht trennen wollen. Das ganze ist nun 2 Monate her und er hat sich nicht um sie gekümmert (beide Leben bei mir). Nun möchte er eine oder beide Katzen haben auf biegen und brechen haben aber die beiden sind auf mich registriert und werden demnächst noch gechipt. Hat er Anspruch auf die Katzen? Er würde auch illegale Wege gehen um die Katzen zu bekommen. Was kann ich tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie sich die beiden Katzen gemeinsam angeschafft haben, nehme ich an, dass Sie jeweils zur Hälfte Eigentum an den beiden Katzen erworben haben und Gemeinschaftseigentümer sind. Hieran ändert die Trennung zunächst einmal nichts, in Ihrem Fall hat er Ihnen jedoch die beiden Katzen „überlassen“ und dies auch schriftlich bestätigt (wobei für eine ausführliche Prüfung das Schriftstück und der genaue Wortlaut eingesehen werden müssten). Rechtlich hätte er Ihnen damit seine beiden Eigentumshälften an den beiden Katzen übereignet, so dass Sie Alleineigentümerin wären. Hierfür spricht auch die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Leider schreiben Sie nicht, ob bzw. mit welcher Begründung er die Katzen nun zurückmöchte und sich auch sonst keine Anhaltspunkte ergeben, woher einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben könnte, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um seine Herausgabeforderung abwehren zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie sich die beiden Katzen gemeinsam angeschafft haben, nehme ich an, dass Sie jeweils zur Hälfte Eigentum an den beiden Katzen erworben haben und Gemeinschaftseigentümer sind. Hieran ändert die Trennung zunächst einmal nichts, in Ihrem Fall hat er Ihnen jedoch die beiden Katzen „überlassen“ und dies auch schriftlich bestätigt (wobei für eine ausführliche Prüfung das Schriftstück und der genaue Wortlaut eingesehen werden müssten). Rechtlich hätte er Ihnen damit seine beiden Eigentumshälften an den beiden Katzen übereignet, so dass Sie Alleineigentümerin wären. Hierfür spricht auch die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Leider schreiben Sie nicht, ob bzw. mit welcher Begründung er die Katzen nun zurückmöchte und sich auch sonst keine Anhaltspunkte ergeben, woher einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben könnte, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um seine Herausgabeforderung abwehren zu lassen.