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Beschränkter Freigang im Innenhof

von Yasmin B.

Guten Tag Frau Fries, seit nun 8 1/2 Jahren wohne ich mit meiner Fellnase Miles im EG mit einer kleinen ummauerten Terrasse, die mit einem Holztor versehen ist das mein Bereich mit dem Mülltonnenbereich trennt. Zudem bildet das Wohnkomplex einen großen dreieckigen Innenhof mit mindestens 2 anderen Nachbarskatzen und vielen weiteren abgetrennten Terrassen so wie meine. Seit mittlerweile 4 Jahren ist eine neue Katze im Innenhof hinzugezogen und Häufchen werden im Müllbereich hinterlassen. Da ich nicht wusste ob es wegen Revierverhaltens von Miles oder dem neuen Nachbarn stammt, habe ich mich direkt mit der neuen Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und einen Vorschlag gemacht den Boden des Müllbereichs gemeinsam mit dem Hausmeister regelmäßig mit Essig auszusprühen, was wunderbar klappte bis ein neuer Hausmeister eingestellt und das Katzenproblem nicht weitergereicht wurde. Somit hat das Problem wieder von neu angefangen und nur meine Katze wird nun beschuldigt. Mein Holztor, das den Mülltonnenbereich mit meiner Terrasse trennt wird nun gerade ausgewechselt und den Zugang so zugesperrt, dass Miles von dieser Seite nicht mehr durch kommt. Allerdings kann ich nicht garantieren, dass er von der anderen Seite der Terrassenmauer doch wieder rüber zum Müllbereich findet. Zudem hat jede Katze, die sogar von außen kommt uneingeschränkten Zugang zum Innenhof. Seit Übernahme der Hausverwaltung und Vermieterin vor 5 Jahren ist das Leben hier ein Alptraum und es geht mir schon an die Psyche. Man hört mir gar nicht zu und ich werde dauernd als unkommunikativ dargestellt und als die, die sich querstellt. Zudem könnte Ihre Aussage, sie wäre nicht unzufrieden wenn ich endlich ausziehe, meinen Verdacht, dass sie mich mit allen Mitteln heraus ekeln möchte und nun nimmt sie meine Katze als Grund. Abgesehen von der Hausverwaltung und der Vermieterin hat sich nie ein Nachbar bei mir wegen meiner Katze beschwert. Was habe ich denn für Rechte und was könnte ich tun um endlich wieder Frieden in meinen eigenen vier Wänden zu finden? Ich danke Ihnen vielmals im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Vermutung, dass das eigentlichen Ziel sein könnte, sie zum Auszug zu bewegen und dies über die Haustiere versucht wird, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt, kommt in der Praxis häufig vor.
 
Leider schreiben Sie nicht, was die Vermieterin konkret von Ihnen fordert, sondern nur, dass Ihr Kater beschuldigt wird, dort Kot zu hinterlassen. Wurden Sie aufgefordert, den Kater nur noch als Wohnungskatze zu halten oder wurden Sie aufgefordert ihn abzugeben oder wurde die Kündigung des Mietvertrages angedroht? Erst wenn das klar ist, kann geprüft werden, welche Rechte Sie haben bzw. wie Sie dagegen vorgehen können. Wenn die Vermieterin eine der genannten Maßnahmen mit den Häufchen im Müllbereich oder andere Beeinträchtigungen durch Ihren Kater begründen will, müsste sie auch beweisen können, dass Ihr Kater der Verursacher ist.
 
Da Sie schreiben, dass der Ärger bereits seit fünf Jahren besteht und sie mittlerweile darunter leiden, wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder an den örtlichen Mieterverein, um möglichst eine Klärung und Beruhigung der Lage zu erreichen.
 

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