zurück zur Übersicht Kündigung wegen Hund besuch. 31.08.2023 von Mycwndro S. Hallo. Meine Eltern haben Kündigung bekommen weil mein Hund 2 - 4 mal die Woche zu Besuch da war. Wir haben keine Abmahnung erhalten nichts, Ich wohne in eine anderen Stadt und kommt öfter vor, dass ich ausreise deshalb lass ich mein Hund bei meine Eltern. Darf die Vermieterin einfach eine Kündigung deswegen geben? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar darf ein Vermieter seinen Mietern nicht verbieten, Besuch von Menschen mit ihren Hunden zu bekommen, hier scheint es aber eine andere Situation zu sein, da Ihre Eltern regelmäßig und über mehrere Tage nur den Hund zu Besuch haben. Hier ist daher zu prüfen, ob dies noch unter Besuch des Hundes fällt oder ob es sich schon um die Haltung des Hundes durch Ihre Eltern handeln könnte. Wenn die Vermieterin Ihrer Eltern die Hundehaltung wirksam ausgeschlossen hätte, könnte es sich um die Umgehung dieses Verbots handeln. Um zu dies zu beurteilen, müssten die Einzelheiten, der Mietvertrag Ihrer Eltern und die Schreiben der Vermieterin eingesehen werden. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ihre Eltern bereits zuvor schon Ärger mit der Vermieterin hatten und Ihr Hund vielleicht nur genutzt wird, um eine Kündigung auszusprechen, da zunächst eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen. Ihre Eltern sollten sich entweder an einen Anwalt oder Anwältin für Mietrecht oder den örtlichen Mietverein wenden um die Kündigung prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar darf ein Vermieter seinen Mietern nicht verbieten, Besuch von Menschen mit ihren Hunden zu bekommen, hier scheint es aber eine andere Situation zu sein, da Ihre Eltern regelmäßig und über mehrere Tage nur den Hund zu Besuch haben. Hier ist daher zu prüfen, ob dies noch unter Besuch des Hundes fällt oder ob es sich schon um die Haltung des Hundes durch Ihre Eltern handeln könnte. Wenn die Vermieterin Ihrer Eltern die Hundehaltung wirksam ausgeschlossen hätte, könnte es sich um die Umgehung dieses Verbots handeln. Um zu dies zu beurteilen, müssten die Einzelheiten, der Mietvertrag Ihrer Eltern und die Schreiben der Vermieterin eingesehen werden. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ihre Eltern bereits zuvor schon Ärger mit der Vermieterin hatten und Ihr Hund vielleicht nur genutzt wird, um eine Kündigung auszusprechen, da zunächst eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen. Ihre Eltern sollten sich entweder an einen Anwalt oder Anwältin für Mietrecht oder den örtlichen Mietverein wenden um die Kündigung prüfen zu lassen.