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Ohne grüne Plakette

von Cornelia O.

In Teltow muss ein Kat. 2 Hund: Steuerlich angemeldet sein Name und Telefonnummer am Halsband Grüne Plakette des Negativgutachten mitführen Ausweis Halter zum Führen des Hundes Alle Genehmigungen liegen vor. Wurden aber nicht mitgeführt. Für die ersten beiden Punkten sind 40€ fällig. Für die Ordnungswidrigkeit wegen des Listenhundes 100€ plus Bearbeitung. Insgesamt dann 170€ 100€ dafür, dass ich eine Plakette und Ausweis nur nicht bei habe? Ist das realistisch?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die von Ihnen aufgelisteten Pflichten ergeben sich aus § 2 der Hundehalterverordnung Brandenburg. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Pflichten stellen gemäß § 14 HundehV jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar, die jeweils mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann. Außerdem kann die Einziehung des Hundes angeordnet werden.
 
Die Vorschriften in Brandenburg sind insbesondere zu den gefährlichen Hunden sehr strikt, so dass die genannten Eurobeträge von 40,00 € bzw. 100,00 € in Anbetracht des Rahmens von bis zu 10.000,00 € sowie eine mögliche Einziehung als gering erscheinen. Ich nehme auch an, dass Sie das erste Mal ohne die Plakette usw. angetroffen wurden, sonst wären die Eurobeträge wahrscheinlich höher. Zu prüfen, wäre aber, ob Ihnen überhaupt eine Fahrlässigkeit vorgeworfen kann, wobei allein die Unwissenheit über diese Pflichten nicht ausreichen. Dies müsste bei weiterem Beratungsbedarf anhand der Einzelheiten Ihres Falles und wie es dazu kam, dass der Hund ohne Plakette etc. ausgeführt wurde beurteilt werden.
 

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