zurück zur Übersicht Mein Hund wurde gebissen 14.09.2023 von Daniela K. Guten Morgen Am 3.9.23 war ich mit meinem Mann und meiner angeleinten (Beifuß) Beaglehündin auf einem Flohmarkt. Dort kam uns eine Frau mit einem 9 Monate alten riesigen Kaukasischen Owcharka entgegen. Er war ebenfalls angeleint und hatte ein Gummiband um sein Maul. Ohne für uns ersichtlichen Grund riß sich der Hund nach zweimaligem Bellen los und stürzte sich direkt auf unsere Beaglehündin. Diese schrie entsetzlich als der Hund mehrfach zubiss und sie an der Schulter und Thoraseite schwer verletzte. Mein Mann ging dazwischen und nahm unsere Hündin auf den Arm. Ihm ist nichts passiert. Die Besitzerin wollte mir ihre Personalien nicht geben, sie fragte nur ob dies unser erster „Beißvorfall“ wäre. Ich rief die Polizei weil die Frau einfach entspannt weiterlief. Mein Mann fuhr unsere Hündin in die die NotDiensthabende Tierklinik, doet wurde sie notoperiert und versorgt. Ich wartete auf die Polizei welche den Vorfall aktenkundig machte und mir die Adresse der Halterin gab. Wir mussten dreimal wöchentlich in die Tierklinik fahren wodurch wir 6x 168 km fahren mussten. Die Tierhaftpflichtversicherung der Halterin teilte mir telefonisch mit, das wahrscheinlich nur ein Teil übernommen werden würde wegen einer für mich nicht ersichtlichen Mitschuld. Die Daten der Haftpflicht habe ich nach mehreren telefonischen Versuchen erst erhalten. Die Tierhaftpflicht der Halterin besteht seit 2015, dabei sagte die Polizei der Hund wäre 9 Monate alt. Wir haben eine Op Versicherung für unsere Beaglehündin. Ich war aufgrund des Vorfalls vom 04.09. bis 08.09. nicht arbeitsfähig und deshalb krank geschrieben. Ich hatte eine posttraumatische Belastungsstörung. Außerdem mussten wir unseren Dispokredit erhöhen weil wir die Behandlungskosten nicht hätten zahlen können. Was können wir tun? Bitte helfen Sie uns. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Sie und Ihre Hündin erholen sich gut von diesem Angriff. Es ist gängige Praxis der Haftpflichtversicherungen nicht den gesamten Betrag zu zahlen, sondern wenn zwei Hunde beteiligt sind, entsprechend erst einmal nur 50 % zu zahlen. Ich nehme an, dass die gegnerische Versicherung zumindest die allgemeine Tiergefahr Ihrer Hündin von 20 – 30 % abziehen wird. Je nachdem wie die Hundehalterin ihrer Versicherung den Ablauf mitgeteilt hat, wird der Abzug der Versicherung auch höher ausfallen. Ob dies in Ihrem Fall jedoch gerechtfertigt ist, sollten Sie aufgrund der Einzelheiten, insbesondere der Tatsache, dass der Hund ein Gummiband um das Maul trug, vermutlich als „Sicherungsmaße“, was zum einen nicht erfolgreich war und zum anderen auch tierschutzwidrig sein könnte, von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht prüfen lassen. Zu prüfen ist dann auch, welche Kosten Ihnen zusätzlich zu den Tierarztkosten noch im Rahmen Ihres Schadensersatzes zu erstatten sind. Das Gummiband könnte eventuell daraufhin deuten, dass der Hund entweder zuvor schon auffällig war oder die Halterin jedenfalls um das Verhalten ihres Hundes gewußt haben könnte. Handelte die Hundehalterin fahrlässig, könnte neben ihrer Haftung aus § 833 BGB zusätzlich eine Haftung aus § 823 BGB in Betracht kommen, im Rahmen dessen die Tiergefahr Ihrer Hündin nicht abgezogen werden könnte. Zudem könnte es sich um einen „gefährlichen Hund“ im Sinne des § 7 NHundG handeln, wonach die Haltung mit nur mit einer Erlaubnis und unter weiteren Bedingungen möglich ist. Zuständig für die Überprüfung der Gefährlichkeit wäre das Ordnungsamt. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Sie und Ihre Hündin erholen sich gut von diesem Angriff. Es ist gängige Praxis der Haftpflichtversicherungen nicht den gesamten Betrag zu zahlen, sondern wenn zwei Hunde beteiligt sind, entsprechend erst einmal nur 50 % zu zahlen. Ich nehme an, dass die gegnerische Versicherung zumindest die allgemeine Tiergefahr Ihrer Hündin von 20 – 30 % abziehen wird. Je nachdem wie die Hundehalterin ihrer Versicherung den Ablauf mitgeteilt hat, wird der Abzug der Versicherung auch höher ausfallen. Ob dies in Ihrem Fall jedoch gerechtfertigt ist, sollten Sie aufgrund der Einzelheiten, insbesondere der Tatsache, dass der Hund ein Gummiband um das Maul trug, vermutlich als „Sicherungsmaße“, was zum einen nicht erfolgreich war und zum anderen auch tierschutzwidrig sein könnte, von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht prüfen lassen. Zu prüfen ist dann auch, welche Kosten Ihnen zusätzlich zu den Tierarztkosten noch im Rahmen Ihres Schadensersatzes zu erstatten sind. Das Gummiband könnte eventuell daraufhin deuten, dass der Hund entweder zuvor schon auffällig war oder die Halterin jedenfalls um das Verhalten ihres Hundes gewußt haben könnte. Handelte die Hundehalterin fahrlässig, könnte neben ihrer Haftung aus § 833 BGB zusätzlich eine Haftung aus § 823 BGB in Betracht kommen, im Rahmen dessen die Tiergefahr Ihrer Hündin nicht abgezogen werden könnte. Zudem könnte es sich um einen „gefährlichen Hund“ im Sinne des § 7 NHundG handeln, wonach die Haltung mit nur mit einer Erlaubnis und unter weiteren Bedingungen möglich ist. Zuständig für die Überprüfung der Gefährlichkeit wäre das Ordnungsamt. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.