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Frage

von Veronika S.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht können Sie mir sagen, ob ich im Recht bin? Ich züchte Katzen in Hamburg. Es meldete sich eine Kitteninteressentin aus der Schweiz bei mir und wollte ein Kitten von mir reservieren. Ich hatte ihr den Kaufvertrag zugesendet, wo auch die Überweisungsdaten draufstehen. Ich hatte ihr natürlich mitgeteilt, dass ich für die Reservierung die Anzahlung benötige. Paar Tage später, hatte ich sie nach den aktuellen Stand gefragt, da noch keine Anzahlung angekommen ist und ich ein komischen Gefühl bei ihr hatte. Ich habe ihr geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Sie hat geschrieben, dass die Anzahlung schon veranlasst ist. Ich habe ihr noch eine Chance gegeben. In dieser Zeit habe ich erfahren, dass sie die Katze alleine halten will, obwohl das garnicht unsere Vorstellung war und in unserer Internetseite deutlich steht das wir nicht in Einzelhaltung vermitteln. Heute ist Freitag über eine Woche später und die Anzahlung ist immer noch nicht da. Ich habe ihr heute mitgeteilt, dass ich das Kätzchen an einer andere Familie vermittle mit ihrer Schwester, was erstens besser ist für das Kitten mit einem Geschwisterchen auszuziehen und zweitens, ich bis heute keine Anzahlung bekommen habe und ich ständig angelogen werde. Sie hat meinen Rücktritt garnicht akzeptiert und terrorisiert mich. Sie schreibt sie hat schon ein Hotel gebucht und sie stellt es mir auf Rechnung. Sie hat zuletzt geschrieben „Gerne werde ich Ihnen meine Aufwandkosten in Rechnung stellen und beiliegen selbstverständlich die Hotelreservation inkl. Buchungsdatum zukommen“. Wir haben NIEMALS ein Abholtermin abgemacht, daher verstehe ich nicht, wieso sie ein Hotel gebucht hat, vor allem wenn sie mir noch nicht mal die Anzahlung gezahlt hat. Sie weiß doch garnicht, ob ich da überhaupt Zeit hätte oder nicht??Ich glaube ihr nicht, dass sie ein Hotel gebucht hat, weil sie mich ja schon öfters angelogen hat mit der Anzahlung. Ich habe das Gefühl, dass es eine Betrügerin ist. Mein Gefühl sagt das. Meine Frage ist, ob ich im recht bin und muss ich ihr die Hotelkosten bezahlen, obwohl es garnicht abgesprochen ist? Das Kitten war ja garnicht für sie reserviert, da ich nie eine Anzahlung erhalten habe. Vielen Dank und Liebe Grüße aus Hamburg.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das geschilderte Verhalten der Interessentin erscheint tatsächlich verwunderlich und läßt zweifeln, ob die angebliche Hotelbuchung ohne Absprache mit Ihnen und somit „ins Blaue“ für eine Reise von der Schweiz nach Hamburg tatsächlich getätigt wurde.
 
Wie dieser Fall jedoch zeigt, sollten Sie Ihre Vorgehensweise bei zukünftigen Verkäufen überdenken und sich bei Bedarf anwaltlich beraten lassen. Wenn Sie zur Reservierung eines Kitten bereits den Kaufvertrag versenden und sich einen Teil des Kaufpreises zahlen lassen, könnte der Vertrag im Zweifel dann auch mit Unterschrift und Überweisung schon zustande kommen und wenn Sie sich wie im vorliegenden Fall davon lösen wollen, ist dies nicht mehr so einfach, da Sie dies nur über einen Rücktritt oder was in der Praxis schwer nachweisbar ist und seltener vorkommt durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Sie sollten sich daher von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht über die verschiedenen Möglichkeiten und eine Ergänzung oder Änderung Ihres verwendeten Kaufvertragsformulars beraten lassen, sei es, dass eine wirksame Reservierungsvereinbarung erstellt wird, ein Rücktrittsrecht zu Ihren Gunsten in den Kaufvertrag eingefügt wird, oder ähnliches.
 
Ob die Interessentin einen Schadensersatzanspruch gegen Sie hätte und wenn ja in welcher Höhe ist, fraglich. Gut ist in Ihrem Fall, dass weder der Kaufvertrag unterzeichnet zurückgesendet noch die angebliche Anzahlung geleistet worden ist. Daher wäre zu prüfen, ob hier der Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen ist, so dass kein Rücktritt notwendig war und Sie sich spätestens mit der zweiten „Absage“ und der Erklärung, dass Sie das Kitten nicht ihr, sondern bereits an eine andere Familie verkauft wird, von Ihrem Angebot ihr das Kitten zu verkaufen bzw. es für sie zu reservieren gelöst haben. Gut ist auch, dass die Interessentin sich damit abgefunden hat, da sie nicht auf den Verkauf des Kitten besteht, sondern „nur“ noch eine Geldzahlung fordert.
 
Sollte die Interessentin tatsächlich die Zahlung eines Schadensersatzanspruches fordern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um unberechtigte Ansprüche abwehren zu lassen.
 

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