zurück zur Übersicht Käufer fordert sofortige Rückgabe 19.09.2023 von Linda J. Sehr geehrte Damen und Herren, da wir es aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen nicht schaffen unser Hündin, knapp 5 Monate alt, gerecht zu werden wollten wir sie in eine andere nette Familie geben. Diejenige, die uns den Hund verkauft hat meldet sich nun darauf und möchte die kleine heute sofort abholen (Kinder im Haushalt). Wo ich die Kleine geholt habe aus ihrer Wohnung war es nicht zeitgerecht bei ihr und zu klein für 2 Hunde, ein Kind. Bin ich dazu verpflichtet ihr den Hund wieder zugeben obwohl ich mir sicher bin das sie es da nicht gut haben wird? Kann ich auf mein Geld pochen, was wir gezahlt haben? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist leider sehr kurz und leider schreiben Sie nicht, wie lange Sie die Hündin bei sich haben. Ich nehme aber an, dass Sie die Hündin mittels eines mündlichen oder schriftlichen Kaufvertrages gekauft und den Kaufpreis auch vollständig gezahlt haben, so dass Sie Eigentümerin der Hündin geworden wären und entscheiden können, ob und an wen Sie sie weiterverkaufen. Da die vorherige Eigentümerin von Ihrem Weiterverkauf Kenntnis erhalten hat und die Hündin sofort zurückfordert, wäre wichtig zu wissen, ob Sie mit ihr eine Probezeit oder ein Rückkaufsrecht oder ähnliches vereinbart haben um zu prüfen, ob Sie ihr die Hündin tatsächlich zurückgeben müssten und wenn ja, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises haben. Wenn Sie sich nicht zwischenzeitlich gütlich geeinigt haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Für die junge Hündin hoffe ich sehr, dass sie endlich ein endgültiges Zuhause findet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist leider sehr kurz und leider schreiben Sie nicht, wie lange Sie die Hündin bei sich haben. Ich nehme aber an, dass Sie die Hündin mittels eines mündlichen oder schriftlichen Kaufvertrages gekauft und den Kaufpreis auch vollständig gezahlt haben, so dass Sie Eigentümerin der Hündin geworden wären und entscheiden können, ob und an wen Sie sie weiterverkaufen. Da die vorherige Eigentümerin von Ihrem Weiterverkauf Kenntnis erhalten hat und die Hündin sofort zurückfordert, wäre wichtig zu wissen, ob Sie mit ihr eine Probezeit oder ein Rückkaufsrecht oder ähnliches vereinbart haben um zu prüfen, ob Sie ihr die Hündin tatsächlich zurückgeben müssten und wenn ja, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises haben. Wenn Sie sich nicht zwischenzeitlich gütlich geeinigt haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Für die junge Hündin hoffe ich sehr, dass sie endlich ein endgültiges Zuhause findet.