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Rückgabe Tierschutzhund

von Annika E.

Ich habe vor zwei Monaten einen rumänischen Hund von einem Tierschutzverein übernommen. Dieser wurde in der Beschreibung, auf die ich mich beworben habe, als ängstlich/unsicher, aber neugierig und lernfähig beschrieben. Es gab nur über die Pflegestelle direkten Kontakt, die mir nur recht wenige Informationen zu ihm gegeben hat. Nun ist er in der Stadt dauerhaft extrem gestresst und zeigt ein reaktiv-aggressives Verhalten gegenüber Menschen, und vermehrt auch Leinenaggression. Trotz intensivem Training mit einem Hundetrainer zeigt sich keine Besserung, eher Rückschritte. Mit ins Büro kann ich ihn nicht nehmen, betreuen lassen von Familienmitgliedern oder Sittern ist auch nicht möglich (all dies hatte ich in der Selbstauskunft angegeben). Es gab schon mehrere Schnapp-/Beißvorfälle (zum Glück ohne schlimmere Verletzungen). Er wäre meiner Meinung nach in einer reizarmen, ruhigen und ländlichen Umgebung besser aufgehoben. Im Nachhinein habe ich einen Facebook Post über ihn gefunden, in dem er vom Verein als traumatisiert und mit panischer Angst vor Menschen beschrieben wird. Hätte ich diese Infos vorher gehabt, hätte ich ihn nicht in die Stadt geholt. Abgesehen von der fehlenden Verantwortung seitens des Vereins, muss ich ihn laut Schutzvertrag an den Verein zurückgeben. Dafür wird eine Gebühr von bis zu 250€ fällig. Ich habe den Verein per Email kontaktiert und die Situation geschildert. Aktuell sind jedoch alle Vorstandsmitglieder in Rumänien und ich habe bisher keine Antwort erhalten. Die Pflegestelle, die ich auch kontaktiert habe, teilte mir daraufhin mit, dass meine Nachricht angekommen sei und sie aber nicht wisse, wann der Verein sich zurückmelde. Meine Fragen lauten nun: kann ich irgendetwas dafür tun, damit der Verein sich rührt, in dieser doch inzwischen akuten Situation (sowohl für mich als auch für den Hund)? Und muss ich die Rückgabegebühr zahlen, trotz der Fehlinformation, auf deren Basis ich den Hund adoptiert habe? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um müsste der Tierschutzvertrag eingesehen werden und die dortigen Regelungen zur Rückgabe etc. geprüft werden, unter anderem auch, wie sich die „Strafgebühr“ der Rückgabe errechnet, da Sie schreiben, dass eine Gebühr „von bis zu 250,00 € fällig wird. Ob eine solche Strafgebühr überhaupt wirksam ist, ist ebenfalls zu prüfen.
 
Aufgrund des Facebook-Posts, den Sie speichern und sichern sollten, ist im Zusammenhang mit dem Vertragsinhalt zu prüfen, ob Sie nicht nur von dem Tierschutzvertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen können, sondern auch ob eine Täuschung vorliegt, die zu einer Anfechtung und unter Umständen Schadensersatzansprüchen führen könnte.
 
Fordern Sie den Tierschutzverein schriftlich auf den Hund innerhalb von einer Woche zurückzunehmen bzw. zu erklären, wie und wann der Hund zurückgegeben werden kann. Sollten Sie bereits in Ihrer E-Mail an den Verein eine Frist gesetzt haben und dies zwischenzeitlich verstrichen ist, könnte geprüft werden, ob z.B. im Rahmen eines Eilverfahrens der Verein zur Rücknahme verpflichtet werden könnte. Da diese Möglichkeit und auch die Erfolgsaussichten jedoch von den Einzelheiten und dem Tierschutzvertrag abhängt wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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