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Folge OP durch Fehleinschätzung des Tierarztes

von Patricia M.

Sehr geehrte Frau Fries, Am 21.09.2023 wurden bei meinem 11 Jahre alten Kater 2 Zähne bzw. Wurzeln gezogen, Zahnstein und eine Zahnfleischwucherung entfernt. Kosten 927 Euro. Ein Zahn, der zuvor als problematisch eingestuft wurde, da er sich ins untere Zahnfleisch bohrte und zu der Wucherung führte, wurde schließlich doch nicht gezogen und nur abgeschliffen. Die Wucherung wurde entfernt und ins Labor geschickt. Er wurde als nicht bösartig eingestuft. Als ich meinen Kater abgeholt habe wurde mir gesagt, das alles gut verlaufen ist und er keine Nachsorge braucht. Heute am 16.10.2023 nochmal beim Tierarzt gewesen, da ich am Wochenende Zahnfleischbluten und neue Wucherungen festgestellt hatte. So wie es aussieht war das Scaling nicht genug und der abgeschliffene Zahn bohrt sich weiterhin ins Zahnfleisch, welches dadurch wieder gewuchert hat. Nun bekommt mein Kater Antibiotika und Kortison in der Hoffnung das das entzündete Zahnfleisch etwas zurück geht. Hätte der Tierarzt den Zahn wie erst besprochen gezogen und nicht nur abgeschliffen, wären die jetzigen Komplikationen wahrscheinlich nicht aufgetreten. Der Tierarzt wollte natürlich so viele Zähne wie möglich erhaIten, hat mir aber auch zu verstehen gegeben, dass mein Kater in ein paar Jahren nochmal operiert werden muss, weil sich auf den Röntgenbildern bei einigen Wurzeln schon weiterer Abbau andeutet. Ich bin Bürgergeld Empfänger und die Kosten der OP sind so schon schwer für mich zu tragen. Wäre der Zahn gezogen worden hätte mich das vielleicht 50 Euro mehr gekostet. Sollte eine Folge-OP nötig sein könnten nochmal um die 500 Euro auf mich zu kommen. Meine Frage ist jetzt ob ich meinen Tierarzt für die Folge-OP und Kosten haftbar machen kann, oder ob die Komplikationen für ihn Unvorhersehbar waren und ich daher alle Folgekosten selber tragen muss. Mit freundlichen Grüßen 
 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
 
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
 
In Ihrem Fall müsste ein Gutachter anhand der Röntgenbilder und der Berichte des Tierarztes prüfen, ob die Entscheidung den Zahn nicht zu ziehen, sondern nur abzuschleifen einen Behandlungsfehler darstellt und auch ob die eingetretenen Komplikationen durch das Ziehen vermieden worden wären.
 
Sie könnten sich zunächst bei einem anderen Tierarzt anhand der Unterlagen eine zweite Meinung einholen, was jedoch auch kostenpflichtig sein wird. Sie sollten dann am besten einen Tierarzt oder eine Tierärztin wenden, welche auf Zahnheilkunde bei Kleintieren spezialisiert ist.
 
Alternativ könnten Sie auch zunächst in einem Gespräch mit Ihrem Tierarzt diese Fragen und Ihre Vermutungen besprechen und in diesem Zusammenhang auch unter Umständen eine Lösung für die Folgekosten finden. Nehmen Sie zu diesem Gespräch am besten einen Zeugen mit.
 
 

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