zurück zur Übersicht Aggressiver Nachbarsrüde 02.11.2023 von Nicole J. Guten Abend, Ende Januar diesen Jahres wurde meine Hündin von einem Nachbarsrüden angegriffen und verletzt. Da die Nachbarnin ihren Hund "verharmlost" habe ich eine Anzeige beim Veterinäramt und Ordnungsamt gemacht, diese kamen auch zur Kontrolle (bei anderen Hunden ist der Rüde sehr lieb und freundlich) und es kam nichts bei raus, nur das man drauf achten soll sich aus dem Weg zu gehen. Nur tut die Dame es nicht und der Rüde wollte schon 7 weitere male auf meine Hündin los. Ich habe die Dame mehrfach an die Anweisung des Amtes erinnert aber es tut sich nichts. Was kann ich da machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie Ihre Hündin vor einem erneuten Angriff schützen möchten. Da die Nachbarin entweder kein Interesse hieran hat oder die Notwendigkeit tatsächlich unterschätzt, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um prüfen zu lassen welche sinnvollen und erfolgversprechenden Maßnahmen möglich sind. So könnte zunächst Akteneinsicht beim Ordnungsamt gefordert werden um zu sehen, ob und welche konkreten Auflagen oder Ankündigungen der anderen Hundehalterin gemacht wurden und ob sie dagegen verstößt. Des weitern ist zu prüfen, ob Sie mittels dem Zivilrecht einen weiteren Angriff verhindern könnten, so z.B. über einen Unterlassungsanspruch. Neben der Akteneinsicht sind auch die Einzelheiten zum Beißvorfall im Januar (wie kam es dazu, wurden Ihnen die Tierarztkosten erstattet, etc.) zu den weiteren sieben Begegnungen, etc. wichtig zu erfahren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie Ihre Hündin vor einem erneuten Angriff schützen möchten. Da die Nachbarin entweder kein Interesse hieran hat oder die Notwendigkeit tatsächlich unterschätzt, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um prüfen zu lassen welche sinnvollen und erfolgversprechenden Maßnahmen möglich sind. So könnte zunächst Akteneinsicht beim Ordnungsamt gefordert werden um zu sehen, ob und welche konkreten Auflagen oder Ankündigungen der anderen Hundehalterin gemacht wurden und ob sie dagegen verstößt. Des weitern ist zu prüfen, ob Sie mittels dem Zivilrecht einen weiteren Angriff verhindern könnten, so z.B. über einen Unterlassungsanspruch. Neben der Akteneinsicht sind auch die Einzelheiten zum Beißvorfall im Januar (wie kam es dazu, wurden Ihnen die Tierarztkosten erstattet, etc.) zu den weiteren sieben Begegnungen, etc. wichtig zu erfahren.