zurück zur Übersicht Verwaltung vs Vermieter 28.06.2010 von Markus B. Mein Vermieter, hat mir die Haltung meiner beiden kleinen Chihuahua-Jack Russel Mixe ausdrücklich erlaubt. Erst nach der Zustimmung des Vermieters wurden die beiden Welpen angeschafft. Die kleinen Wollknäuel haben sich in den letzten 5 Wochen gut eingelebt. Im EG wohnt ein " Griesgram " um Streß- und Konflikt Situationen im Vorfeld schon zu minimieren haben wir die Tiere niemals im Treppenhaus oder im Innenhof auf die eigenen Pfoten gesetzt. Der Griesgram hat die Verwaltung angeschrieben und dort unter falschen Angaben bewirkt - dass der Verwalter mir die Haltung der Tiere verbietet. (ich hätte die Hunde nachts in den Innenhof - ihre Notdurf verrichten lassen . Desweiteren spricht der Griesgram von gesundheitlichen Probemen insbesondere von Toxoplasmose einer Krankheit die eigentlich nur Katzen bekommen (Mensch und Hund sind nur Hirten) Eine " ordentliche " Hausordnung gab es nie. Der Vermieter ist auch jetzt noch mit der Haltung der Tiere einverstanden. - Kann die Verwaltung mir das Halten der wirklich kleinen Hunde ( wiegen nicht mal 4 kg ) verbieten ?? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, ob es sich bei den Wohnungen um Eigentumswohnungen mit mehreren Eigentümern handelt oder ob alle Wohnungen ein und demselben Vermieter gehören. Da dies jedoch für die Beantwortung entscheidend ist, ist keine konkrete Antwort möglich. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Nachbar seine Behauptungen, z.B. dass die Hunde nachts im Innenhof ihr Geschäft verrichten oder auch seine gesundheitlichen Probleme, im Zweifelsfall eindeutig beweisen können muss. Da Sie den Vermieter auf Ihrer Seite haben und er ihnen noch immer die Hundehaltung erlaubt, sollten Sie ihn ins Boot holen und bitten, ebenfalls an die Verwaltung heranzutreten um die Situation zu klären.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, ob es sich bei den Wohnungen um Eigentumswohnungen mit mehreren Eigentümern handelt oder ob alle Wohnungen ein und demselben Vermieter gehören. Da dies jedoch für die Beantwortung entscheidend ist, ist keine konkrete Antwort möglich. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Nachbar seine Behauptungen, z.B. dass die Hunde nachts im Innenhof ihr Geschäft verrichten oder auch seine gesundheitlichen Probleme, im Zweifelsfall eindeutig beweisen können muss. Da Sie den Vermieter auf Ihrer Seite haben und er ihnen noch immer die Hundehaltung erlaubt, sollten Sie ihn ins Boot holen und bitten, ebenfalls an die Verwaltung heranzutreten um die Situation zu klären.