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Katze wird unerlaubt gefüttert

von Franziska W.

Hallo, Ich habe einen 11 Jahre alten Kater. Dieser ist Freigänger und ist seit geraumer Zeit immer unregelmäßiger nach Hause gekommen. Ich habe darauf hin Suchanzeigen gestartet und es hat sich rausgestellt, dass 2 Straßen weiter eine alte Dame meinen Kater ohne meine Erlaubnis füttert und ihn bei sich hausen lässt. Jetzt geht das schon 6 Monate mindestens so. Ich habe ihr oftmals gesagt, sie solle ihn nicht füttern dann würde er auch nach Hause kommen. Jedoch mach die Dame den Anschein ihn garnicht gehen lassen zu wollen. Da sie eine Katzenklappe hat wo die Katzen rein und raus gehen können wie sie wollen gestaltet sich das alles bisschen schwierig. Jetzt ist meine Frage was ich dagegen tun kann? Ich mein das kann doch nicht sein das sie ihn einfach füttert (zumal er eigentlich Spezialität bekommt da er keine Zähne hat).

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig.
 
Sie als Eigentümerin haben gemäß § 903 BGB das Recht andere von der Einwirkung auf Ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
 
Da die alte Dame Ihre mündlichen Bitten offensichtlich entweder nicht ernst nimmt oder sie bewußt ignoriert, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Vielleicht hilft ein förmliches Schreiben um ihr den Ernst des Verbots klarzumachen. Wird dieses Verbot dann weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich dann vorab anwaltlich beraten lassen.
 
Sie können die alte Dame entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen. Wenden Sie sich dann an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
 
Alternativ könnten sich auch zunächst an das örtliche Schiedsamt wenden, um mit deren Hilfe eine gütliche Lösung mit der Dame zu finden, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Nachbarin hierzu bereit ist und diese Variante eher geeignet ist eine gütliche Lösung zu finden.

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