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Pflegevertrag und Übernahme

von Tanja W.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir bei folgendem Sachverhalt zu helfen: Wir kauften einen Mischlingswelpen aus einem Auto heraus bzw. auf einem Parkplatz. Gleichzeitig wurde uns ein zweiter Mischlingswelpe zur Pflege angeboten. Für den ersten machten wir einen Kaufvertrag in Höhe von 280 Euro in dem Chip, Entwurmung und Impfung enthalten sein sollte. Der Zweite sollten wir bis zur Vermittlung in Pflege behalten. Alle entstehenden Tierarztkosten sollten übernommen werden. Nach zwei Tage der Pflege meldeten wir uns bei den Verkäufern und sagten Ihnen zu, dass wir den zweiten Hund auch behalten würden. Wir baten um Zuschicken des Kaufvertrags und um Impfpässe, da diese nicht ausgehändigt wurden. Nach dem ersten Tierarztbesuch versicherte uns unser Tierarzt, dass beide Hunde weder geimpft noch entwurmt waren. Jetzt ca. nach drei Monate nach dem Kauf möchten die Verkäufer den zweiten Hund, der für die Pflege bestimmt war wieder zurück. Forderung der Verkäufer: Zahlung von 280 Euro und wir dürften den Hund behalten oder wir müssen den Hund abgeben und bekommen dafür die Tierarztkosten erstattet. Da wir jedoch schon am zweiten Tag den Kauf zugesichert hatten sehen wir es nicht ein den Hund jetzt abzugeben. Den Kaufpreis von 280 Euro wären wir bereit zu zahlen, abzüglich der bisher entstandenen Tierarztkosten, da im Kaufvertrag die Tiere als geimpft und entwurmt ausgewiesen waren. Meine Frage an sie: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir den Hund zu behalten bzw. die Kosten erstattet zu bekommen? Bzw. welche Möglichkeiten hätte der Verkäufer? P.S.: Der Verkauf der Tiere fand unter Tierunwürdigen Bedingungen aus einem Transporter bei hoher Temperatur statt. In dem Fahrzeug befanden sich über 30 Hunde. Laut Verkäufer stammen die Hunde aus Portugal. Vielen Dank im Vorraus und bitte um schnellstmögliche Antwort. Tanja W

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aufgrund der geschilderten Umstände des Kaufes, sind Sie offenbar an einen fragwürdigen Hundehändler geraten und haben durch Ihr Verhalten dieses Geschäft auch noch unterstützt. Ob Sie den zweiten Hund nun zurückgeben müssen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die gemachte Zusage, den Hund kaufen zu wollen beweisen können und ob es einen schriftlichen Kaufvertrag bzw. Pflegevertrag gibt und was dort zum Rücktritt bzw. Rückgabe geregelt ist. Diese Verträge müssten zunächst geprüft werden, um sagen zu können, welche Rechte Ihnen zustehen und ob Sie diese erfolgreich durchsetzen könnten.

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