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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Es tut mir leid, dass Sie ihren Kater auf so tragische Weise verloren haben. Es ist nachvollziehbar, dass Sie traurig und verärgert sind und andere warnen wollen, allerdings ist es gut, dass Sie sich vorab informieren wollen, um durch eine öffentliche „Warnung“ nicht falsche Tatsachen zu behaupten oder sich mit (unter Umständen berechtigten) Unterlassungsansprüche des Tierarztes auseinander setzen müssen.
Zunächst sollte daher geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Fehler der Not-Tierarzt gemacht hat und ob Sie einen Haftungsanspruch haben. Bei der Tierarzthaftung handelt es sich allerdings um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Juristisch sind in Ihrem Fall verschiedene Fragen zu beleuchten, unter anderem die Frage, ob die Gabe dieser Medikamente trotz Ihres Hinweises auf die Herzkrankheit z.B. einen groben Behandlungsfehler bzw. eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen. Zu prüfen ist dann auch weiter, ob der Not-Tierarzt den Tod Ihres Katers verschuldet hat. Hier müsste ein tiermedizinischer Sachverständiger anhand aller vorhandenen Unterlagen (Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Ausdruck der Ultraschallbilder etc.) unter anderem bewerten, wie es zu der Flüssigkeitsansammlung im Bauchraum kam (wurde die OP fehlerhaft ausgeführt), ob die Narkose über 1,5 Std. vertretbar war, aber auch ob selbst bei der Gabe der richtigen Mittel, der Tod des Katers aufgrund des Alters, der vorherigen Ursache der Zahn-OP (ich nehme an es gab eine Entzündung im Körper), der bekannten Herzschwäche und der wenige Tage zuvor erfolgten Narkose usw. nicht zu verhindern war.
Fordern Sie bei dem Not-Tierarzt die gesamten Behandlungsunterlagen und eine detaillierte Rechnung an. Zusammen mit den übrigen Unterlagen können Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf könnten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder zunächst an die zuständige Landestierärztekammer wenden. Die Kammer kann zwar keine Entscheidungen treffen oder Gutachten erstellen, aber sie kann versuchen, zwischen Ihnen und dem Not-Tierarzt vermitteln und eine gütliche Lösung zu finden.